Markenrecht: So vermeidest du Abmahnungen & schützt deinen Namen

17. Juni 2025 Lesedauer: 3:00 Minuten
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Im letzten Newsletter ging es darum, dass sogar der Begriff „Webinar“ als Marke geschützt wurde – und wie schnell dadurch rechtliche Probleme entstehen können. Eure Reaktionen waren eindeutig. Viele haben uns gefragt: Kann mir das auch mit meinem Studio-Namen passieren?

Die Antwort: Ja, schneller als du denkst.

Markenrecht ist nicht nur was für große Ketten oder Fitnessmarken – auch Einzelunternehmer, Personal Trainer oder Yogalehrer sind betroffen. Gerade in der Fitnessbranche, wo viele ähnliche Begriffe verwenden („Gym“, „Fit“, „Box“, „Power“ etc.), ist das Risiko von Kollisionen besonders hoch.

Deshalb zeige ich euch heute:

was Markenrecht eigentlich bedeutet,
wie schnell eine Abmahnung ins Haus flattert,
und wie du dich frühzeitig schützt, bevor es teuer wird.

Was gilt rechtlich überhaupt als „Marke“?

Im juristischen Sinn ist eine Marke nicht nur ein „Name“, sondern jedes Zeichen, das geeignet ist, deine Leistungen von denen anderer zu unterscheiden (§ 3 MarkenG). Dazu gehören:



Der Klassiker: Plötzlich kommt die Abmahnung

Stell dir vor, du betreibst seit Jahren ein Studio mit einem festen Namen, baust deine Online-Präsenz aus – und dann kommt eine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung. Jemand hat sich denselben oder einen ähnlichen Namen später schützen lassen und verlangt nun, dass du ihn nicht mehr verwenden darfst.

Was viele nicht wissen:
Es kommt im Streitfall nicht nur darauf an, ob du den Namen schon länger nutzt, sondern ob du ihn als Marke eingetragen hast oder deine älteren Nutzungsrechte nachweisen kannst.

Wie kannst du dich schützen?

  1. Recherchiere, ob dein Wunschname bereits geschützt ist
    Erste Anlaufstellen für die sogenannte Identitätsrecherche: Google und das Register des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA). Wenn es genau diesen oder sehr ähnlichen Namen schon gibt, lass die Finger davon.

    Aber Achtung: Auch wenn du den Namen so nicht findest, solltest du noch eine sogenannte Ähnlichkeitsrecherche durchführen. Denn wenn eine Verwechslungsgefahr aufgrund von gleich klingender oder ähnlicher Gestaltung besteht, kann es ebenfalls zu Abmahnungen kommen.

    Eine rechtssichere Ähnlichkeitsrecherche ist komplex und sollte idealerweise durch eine Kanzlei erfolgen.
  2. Melde deine Marke frühzeitig an
    Eine Markenanmeldung beim DPMA kostet ab 290 Euro (für bis zu drei Klassen). Dabei entscheidest du, für welche Leistungen oder Produkte deine Marke geschützt werden soll (z. B. Fitnesskurse, Personal Training, Onlineprogramme).
  3. Sichere deine Nutzungsrechte
    Wenn Du bereits seit Jahren unter einem bestimmten Namen auftrittst, dokumentiere das gut (z. B. Rechnungen, Webseiten-Screenshots, Flyer mit Datum). Im Streitfall hast du dann gute Chancen, ältere Rechte geltend zu machen, die dann vorrangig sind (§ 6 MarkenG).
  4. Reagiere besonnen auf Abmahnungen
    Nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Lass das Schreiben rechtlich prüfen, bevor du eine Unterlassungserklärung abgibst und deinen ganzen Außenauftritt änderst. In vielen Fällen lassen sich Abmahnungen abwehren oder Vereinbarungen treffen.


Fazit: Markenrecht betrifft dich – auch als kleines Studio!

Viele in der Fitnessbranche unterschätzen das Thema, bis es zu spät ist. Dabei ist Markenschutz ein vergleichsweise einfacher, aber wirkungsvoller Weg, um sich langfristig abzusichern. Gerade in der wettbewerbsintensiven Fitnessbranche solltest du nicht riskieren, dass jemand anderes dir plötzlich den Namen „wegnimmt“, unter dem du dir mühsam einen Namen und eine Community aufgebaut hast.

Du willst wissen, ob dein Studiolabel rechtlich sicher ist? Oder hast du schon eine Abmahnung erhalten?

Buche dir gerne eine 1:1 Kurzberatung und in einem persönlichen Gespräch per Telefon oder Videocall unterstützen wir dich dabei, Klarheit zu schaffen, unnötige Risiken zu vermeiden und deine Marke rechtlich sauber aufzustellen.




Viele sportliche Grüße

Astrid & Julia



Julia Ruch
die Anwältin für die Fitness- & Gesundheitsbranche
Inhaberin der aktivKANZLEI
und aktive Triathletin

aktivKANZLEI
j.ruch@aktivkanzlei.de
Astrid Bemfert
die Anwältin für die Fitness- & Gesundheitsbranche
Bereich Fitness
 

aktivKANZLEI
a.bemfert@aktivkanzlei.de


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