Markenschutz: So lässt du dir deinen Namen & das Logo schützen

13. Februar 2024 Lesedauer: 3:00 Minuten
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Neulich wurde ich von einem Business-Coach gefragt: „Wie kann man eigentlich den Namen eines Studios, einer Praxis oder auch eines Kurskonzepts schützen lassen?“.

Wir kooperieren mit verschiedenen Beratern aus der Fitness- und Gesundheitsbranche. In dem Rahmen beantworten wir uns auch gegenseitig die unterschiedlichsten Fragen. Da meine Antwort für einige von euch interessant sein wird, möchte ich diese hier mit euch teilen.

Für die Entstehung einer Marke gibt es vier Wege:


  1. örtlich begrenzter Schutz über das Handelsregister
  2. Markenanmeldung im Markenregister
  3. Markenschutz aufgrund reger und langfristiger Verwendung einer Marke
  4. durch notorische Bekanntheit, etwa im globalen Rahmen


Praxisbeispiel:

Nehmen wir als Beispiel eine fiktive Praxis für Physiotherapie aus Radebeul. Wir überlegen, ob wir unsere Praxis „aktivPHYSIO“ nennen und schützen lassen können.

Variante 1: Das Handelsregister

Firmennamen, die im Handelsregister eingetragen sind, werden über § 30 HGB geschützt. Im Handelsregister eingetragene Firmen sind so zumindest dagegen geschützt, dass in der näheren Umgebung Studios oder Praxen mit gleichlautendem Namen neu eröffnet werden.

Eine erste allgemeine Suche im Handelsregister kann jeder durchführen. Das Suchportal ist im Netz frei zugänglich.

Die Recherche im Handelsregister ergibt für unseren Fall, dass es in Dresden eine Physiotherapie mit dem Namen „Aktiv & Gesundheit Physio“ gibt. Da Radebeul nur wenige Kilometer von Dresden entfernt ist und eine Verwechslungsgefahr nicht ausgeschlossen werden kann, ist es nicht empfehlenswert, den Namen zu wählen. Die finale Entscheidung trifft das Handelsregister.


Variante 2: Das Markenregister

Im online Markenrechtsregister kann man kostenlos recherchieren. Um brauchbare Ergebnisse zu erhalten, muss man meist noch eine sogenannte Nizza-Klasse eingeben. Für Physiotherapie wären das: Klasse 44 „therapeutische Dienstleistungen“.

Die Basis-Suche ergab für „aktivPHYSIO“ keine Eintragungen. Angezeigt wird aber „Physio Aktiv“ als abgelaufene Eintragung. Diese Wortmarke hatte sich jemand 2011 schützen lassen, aber den Schutz nach Ablauf der 10 Jahre nicht verlängert.

Unsere Chancen stünden gut für eine Eintragung. Jedoch werden immer öfter auch Marken wegen der Zusammensetzung von zwei allgemeinen Wörtern abgelehnt. Auch Physio + Ort / Physiotherapie + Ort wird oft abgelehnt, da es an der Unterscheidungskraft fehlt.

Aber ACHTUNG: Es dürfen keine älteren Rechte verletzt werden. In unserem Fall wäre dies gegebenenfalls die Eintragung der anderen Praxis im Handelsregister. Diese Voraussetzung wird vom Deutschen Patent- und Markenamt bei der Anmeldung nicht geprüft. Du musst vorher selbst recherchieren und das Risiko tragen.

Es gibt aber noch eine weitere Möglichkeit:

Wir könnten auch eine Eintragung als Wort-Bild-Marke beantragen. Diese Variante nutzen die meisten. Wenn wir unserer kreativen Groß- und Kleinschreibung z.B. noch einen schwungvollen Haken oder ein anderes Symbol hinzufügen, können wir uns dies (unabhängig vom Handelsregister) zumindest als „Logo“ schützen lassen.


Was kostet eine Markenanmeldung?

Die Anmeldegrundgebühr beträgt € 290,00 und beinhaltet bis zu drei Waren- und/oder Dienstleistungsklassen.

Achtung: Die Kosten müssen auch bei einer Ablehnung gezahlt werden.


Wenn du Fragen zur rechtlichen Absicherung deines Business oder zur Umsetzung neuer Geschäftsideen hast, lass uns reden.

Buche dir gerne eine 1:1 Kurzberatung und in einem persönlichen Gespräch per Telefon oder Zoom bekommst du direkt Antworten auf deine Fragen.




Viele sportliche Grüße

Julia



Julia beim Trainieren Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf

aktivKANZLEI


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