KI-Schulungspflicht für Mitarbeitende: Das gilt aktuell

29. April 2025 Lesedauer: 3:30 Minuten
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Vielleicht hast du es auch schon gehört oder sogar selbst eine dieser Mails bekommen:
„Seit Februar 2025 ist eine KI-Schulung für Ihre Mitarbeiter gesetzlich vorgeschrieben – Sichern Sie sich jetzt Ihr Pflichtzertifikat!“.

Klingt dringlich. Drückt auf die Angst-Tube. Und vor allem: verkauft sich gut.

Aber lass uns mal gemeinsam den Puls runter bringen und einen kühlen Kopf bewahren. Denn wenn du diesen Newsletter liest, hast du uns als starken Partner an deiner Seite – eine Kanzlei, die nicht nur den Gesetzestext kennt, sondern auch deine Branche, deinen Alltag und deine Herausforderungen.

Also: Was hat es wirklich auf sich mit der KI-Schulungspflicht?

Der aktuelle Stand im April 2025

Ja, es stimmt: Seit Februar 2025 gibt es eine Schulungspflicht für Unternehmen, die KI zur Verarbeitung personenbezogener Daten einsetzen.

Das betrifft z. B. Systeme, die mit sensiblen Kundendaten arbeiten – Trainingspläne auswerten, Gesundheitsscores berechnen, Chatbots, die individuelle Beratung geben usw.

Aber:
Nein, es gibt noch kein deutsches Umsetzungsgesetz, das diese Pflicht in konkrete Schulungsformate oder Zertifizierungen presst.

Nein, es gibt keine Pflichtschulungen, die du jetzt kaufen musst, um auf der sicheren Seite zu sein.

Und nein, es gibt aktuell noch keine Kontrollbehörde in Deutschland, die das Ganze überwacht. Diese muss laut EU-Recht bis spätestens 2. August 2025 erst noch aufgebaut werden.

Fazit:
Wer dir jetzt eine Pflichtschulung verkaufen will, will vor allem dein Geld, nicht deine rechtliche Absicherung.


Was du aber trotzdem tun solltest

Auch wenn die Umsetzungsdetails noch fehlen – die Schulungspflicht ist kein Luftschloss. Sie ist Teil des AI-Acts der EU, der ein echtes Anliegen verfolgt: KI-Verantwortung statt blindem Vertrauen.

Und das ist auch gut so. Denn wenn du KI-gestützte Tools nutzt, trägst du Verantwortung dafür, dass diese nicht:

personenbezogene Daten falsch oder unzulässig verarbeiten,
diskriminierend agieren (z. B. bestimmte Gruppen benachteiligen),
falsche Entscheidungen treffen, die echte Menschen betreffen (z. B. bei Gesundheitsbewertungen).


Das bedeutet konkret: Du solltest deine Mitarbeitenden schulen – aber sinnvoll, nicht blind.


Was zählt als sinnvolle Schulung?

Die EU-Verordnung gibt keine genauen Vorgaben. Aber sie setzt auf das, was Juristen „Sorgfaltspflicht“ nennen. Das heißt für dich:

Eine einmalige Schulung per PDF oder YouTube-Video wird voraussichtlich nicht ausreichen.
Ein Selbststudium ohne Nachweis wirkt eher wie ein Feigenblatt.
Individuelle Schulungskonzepte, die sich an deinem Unternehmen, deinen Tools und deiner Branche orientieren, zeigen ernst gemeinten Umsetzungswillen.


Ob das dann ein externes Seminar, ein internes Training oder ein E-Learning-Modul ist, kannst du momentan selbst entscheiden.


Warum du nicht auf Panikverkäufer reinfallen solltest

Im Moment machen einige Anbieter ein gutes Geschäft damit, „Pflichtschulungen“ zu verkaufen. Diese versprechen Sicherheit, bieten aber aktuell noch gar keine rechtliche Grundlage. Und das ist genau das, wogegen wir für unsere Mandanten einstehen: klare Ansagen statt Verkaufsdruck.

Auch wenn es jetzt noch keine Nachweispflicht gibt, ist es nicht falsch sich schon mal einen Plan zu machen und auch an die passende Dokumentation zu denken.


Fazit – das solltest du dir merken:
1. Ja, es gibt eine KI-Schulungspflicht seit Februar 2025 – aber nur, wenn du KI zur Verarbeitung personenbezogener Daten nutzt.
2. Nein, es gibt (noch) keine deutsche Durchführungsverordnung, die konkrete Maßnahmen oder Zertifikate vorschreibt.
3. Nein, du musst jetzt keine kostenpflichtigen Zertifikate kaufen, um rechtskonform zu handeln.
4. Ja, du solltest dich dennoch um eine realistische, interne Schulungsstrategie kümmern – und zwar nicht für den Gesetzgeber, sondern für deine Mitarbeitenden und deine Kund:innen.
5. Wir sind an deiner Seite, um das Ganze sinnvoll und stressfrei umzusetzen – ohne Panikmache, aber mit echtem Praxisbezug.


Wenn du Fragen zur rechtlichen Absicherung deines Business oder zur Umsetzung neuer Geschäftsideen hast, lass uns reden.

Buche dir gerne eine 1:1 Kurzberatung und in einem persönlichen Gespräch per Telefon oder Teams bekommst du direkt Antworten auf deine Fragen.




Viele sportliche Grüße

Astrid & Julia



Julia Ruch
die Anwältin für die Fitness- & Gesundheitsbranche
Inhaberin der aktivKANZLEI
und aktive Triathletin

aktivKANZLEI
j.ruch@aktivkanzlei.de
Astrid Bemfert
die Anwältin für die Fitness- & Gesundheitsbranche
Bereich Fitness
 

aktivKANZLEI
a.bemfert@aktivkanzlei.de


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