23. September 2019Lesedauer: 0:45 Minuten Axel Bueckert - stock.adobe.com
Die Klausel„Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt. Sollten Sie Beschwerden gegen diese Seite haben oder Verstöße gegen geltendes Recht feststellen, so setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. […]” im Impressum ist rechtlich wirkungslos. Schlimmer noch, eine derartige Klausel stellt selbst einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar.
Mit Urteil vom 31. Mai 2012 (Az. I ZR 45/11) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass das Verwenden unwirksamer AGB ein Wettbewerbsverstoß ist. Dies nutzen insbesondere Konkurrenten und windige Abmahnvereine um kleine Unternehmer kostenpflichtig abzumahnen und vom Markt zu verdrängen.
Da die gesamten Verfahrens- und Anwaltskosten allein der Abgemahnte zu tragen hat, wird die Klausel fälschlicherweise im Impressum eingepflegt, um sich zu schützen und provoziert ihrerseits wiederum eine Abmahnung. Schützen Sie sich, löschen Sie die Klausel!
Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf
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