Kein pauschaler Haftungsauschlus in Wettkampfbedingungen
01. Oktober 2019
Lesedauer: 1:00 Minute
Unwirksame Wettkampfbedingungen – hätten Sie es gewusst? Im Hinblick auf die Begrenzung der Haftung und Schadensersatz spielen die Wettkampfbedingungen (AGB) für den Veranstalter eine wichtige Rolle. Wichtige Gesetzesänderungen gehen an den Organisatoren jedoch oftmals vorbei.
So ist es nach der aktuellen Gesetzeslage nicht mehr möglich, sich über einen pauschalen Ausschluss von der Haftung zu befreien. Somit ist die folgende
Klausel unwirksam und berechtigten Konkurrenten und Abmahnvereine zur kostenintensiven Abmahnungen:
„Ich erkenne den Haftungsausschluss des Veranstalters und des Ausrichters für Schäden jeder Art an.” Die Klausel beinhaltet den Ausschluss bzw. die Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und schließt Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit aus. Dies ist nicht möglich.
Handeln Sie rechtssicher, ändern Sie die Klausel ab!
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Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf
aktivKANZLEI
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