02. September 2025Lesedauer: 3:00 Minuten schwede-photodesign - stock.adobe.com
Uns erreichen immer wieder praxisnahe Fragen aus eurem Alltag als Physiotherapeut und Physiotherapeutinnen. Manche sind mitten im Aufbau ihrer Praxis, andere überlegen, ihren Weg neu zu gestalten.
Oft geht es dabei um die Kassenzulassung – und um die Unsicherheit, was man wirklich braucht und was nicht.
Heute nehmen wir uns zwei Fragen vor, die in letzter Zeit häufiger gestellt worden sind – vielleicht erkennst Du Dich ja selbst darin wieder.
Frage 1: „Ich bin Physiotherapeutin und sektorale Heilpraktikerin. Wenn ich meine Kassenzulassung zurückgebe und nur noch Selbstzahler und Privatversicherte behandle – brauche ich dann trotzdem den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) und die Telematikinfrastruktur (TI)?“
Unsere Antwort für Dich:
Nein – wenn Du keine Kassenzulassung hast, bist Du nicht verpflichtet, den eHBA zu beantragen oder dich an die Telematikinfrastruktur anzubinden.
Die Pflicht dazu gilt erst ab 1. Januar 2026 – und dann ausschließlich für Praxen, die mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.
Was Du wissen solltest:
Pflicht: Ab 2026 nur für Praxen mit Kassenzulassung.
Freiwillig: Für Privatpraxen – kann Vorteile bringen, z. B. beim digitalen Austausch mit Ärzten.
Zweck des eHBA: Sichere Identifizierung und Nutzung der TI-Dienste (elektronische Verordnungen, Arztbriefe, etc.).
Kosten: Momentan keine Kostenerstattung für rein private Praxen.
Praxistipp:
Auch wenn es keine Pflicht ist – überlege, ob eine freiwillige TI-Anbindung dir Prozesse erleichtern könnte. Privatpraxen können ebenfalls Privatrezepte als E-Rezepte (elektronische Rezepte) über die TI erstellen und Privatrezepte von Arztpraxen übermittelt bekommen.
Frage 2: „Muss ich als Praxisinhaber selbst die Kassenzulassung haben oder reicht es, wenn ein Mitarbeiter diese Zulassung besitzt?“
Unsere Antwort für Dich:
Die Praxis braucht eine Kassenzulassung, um gesetzlich Versicherte behandeln und mit der GKV abrechnen zu dürfen. Du als Inhaber musst die Zulassung aber nicht persönlich haben – es reicht, wenn du eine fachliche Leitung mit Kassenzulassung einsetzt. Es darf also nicht irgendein Mitarbeiter sein.
Das musst du beachten:
Die fachliche Leitung muss ein angestellte/r Physiotherapeut/in sein – freie Mitarbeitende sind nicht zulässig.
Es muss gewährleistet sein, dass die fachliche Leitung mindestens 30 Stunden pro Woche in der Praxis präsent ist (Hausbesuche zählen auch dazu).
Sie trägt die Verantwortung dafür, dass die Patienten auf dem aktuellen Stand der medizinischen Kenntnisse ordnungsgemäß und qualifiziert auf Basis der ärztlichen Verordnung durch entsprechend qualifiziertes therapeutisches Fachpersonal behandelt werden.
Praxistipp: Wenn Du diese Variante wählst, solltest du diese Voraussetzungen und Verantwortlichkeiten vertraglich festhalten.
Fazit – deine Planungssicherheit zählt
Ob es um neue digitale Pflichten oder um die richtige Zulassungsstrategie geht – oft sind die Antworten einfacher, als sie auf den ersten Blick wirken.
Und genau dafür sind wir da: Wir unterstützen dich dabei, den Überblick zu behalten, rechtssicher zu handeln und die Entscheidungen zu treffen, die zu deiner Praxis und deinen Zielen passen.
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