Rechtlicher Jahresrückblick Teil 2

10. Januar 2023 Lesedauer: 2:00 Minuten
Start 2023 Teil 2

Ich habe meine TOP 10 der wichtigsten, rechtlichen Ereignisse für die Fitnessbranche aus 2022 zusammengestellt. Letzte Woche gab es die ersten fünf und heute folgen die Restlichen.

§ 6 Urlaubsanspruch verjährt nicht automatisch

Für alle Studiobetreiber, die auch Arbeitgeber sind, ist das Urteil vom Bundesarbeitsgericht zum Verfall des Urlaubsanspruchs besonders wichtig.

Grundsätzlich ist es so, dass dein Mitarbeiter seinen Urlaub bis zum Jahresende nehmen muss, sonst verfällt dieser. Nun hat das Gericht aber festgestellt, dass du deine Mitarbeiter auf diese Verjährung explizit hinweisen musst. Nur wenn dein Mitarbeiter dann seinen Urlaub aus freien Stücken nicht genommen hat, kann der Urlaub verfallen.

Diese Informationspflicht gilt bei Mitarbeitern, die für lange Zeit erkrankt sind. Bisher galt, dass der Urlaub im Fall einer langwierigen Krankheit 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres verfällt. Werden Urlaubstage aus anderen Gründen nicht genommen, dann verjährt der Anspruch nach drei Jahren. Auch das ist nun unwirksam.

Als Arbeitgeber hast du also gewisse Hinweis- und Aufforderungspflichten, denen du nachkommen musst.

Tust du das nicht, verjährt der Urlaub deiner Mitarbeiter nicht mehr automatisch und diese können den Urlaub auch weiterhin von dir einfordern.

§ 7 Google Fonts: Abmahnwelle wegen Verstoß gegen DSVGO

Jede Person, die eine Website betreibt, muss einige rechtliche Dinge beachten, ansonsten drohen hohe Kosten aufgrund von Abmahnungen. Zu diesen grundlegenden Dingen gehören das Führen eines Impressums und das Beachten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Wer auf seiner Website Google Fonts (=ein von Google bereitgestelltes Verzeichnis von Schriftarten) nutzt, kann damit gegen die DSGVO verstoßen. Der Verstoß entsteht dadurch, dass beim Besuch der Website teilweise Google-Seiten im Hintergrund aufgerufen und somit personenbezogenen Daten an Google weitergegeben werden, was ohne Einwilligung einen Rechtsverstoß darstellt.

Um dieses Problem zu vermeiden, sollte daher die gewählte Schriftart lokal auf dem Server gespeichert werden.

Solltest du eine derartige Abmahnung erhalten haben, zahle auf keinen Fall, aber lass es auch nicht liegen, sondern setze dich mit mir in Verbindung. Nutze gerne auch unser kostenloses Muster-Antwortschreiben: „So machen Sie Ihr Impressum rechtssicher“

§ 8 Fachkundenachweis für EMS

Eigentlich ist die „Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (kurz NiSV) schon 2022 in Kraft getreten, so dass EMS-Trainings eigentlich nur von Personen angeboten werden durften, die einen Fachkundenachweis haben.
Um diesen zu bekommen, muss jedoch eine zertifizierte Schulung besucht werden. Corona bedingt konnten aber gar nicht so viele Schulungen angeboten werden, wie benötigt wurden. Daher wurde die Pflicht auf den 01.01.2023 verlegt.

Nun gilt es aber: Jeder der EMS anwendet braucht einen entsprechenden Fachkundenachweis und die Studio-Betreiber & Betreiberinnen müssen sicherstellen, dass nur noch Trainer und Trainerinnen EMS durchführen, die diesen Fachkundenachweis haben.

Bitte beachten: Der Fachkundenachweis muss alle 5 Jahre erneuert werden. Setze dir am besten schon für Mitte 2027 eine Erinnerung im Handy, dass du dir und deinen Trainern einen Schulungstermin für die Verlängerung organisieren musst.

§ 9 Gesetz für faire Verbraucherverträge – Klappe die zweite!

Das neue Gesetz für faire Verbraucherverträge war schon bei TOP § 1 Thema. Es beinhaltet aber auch noch eine zweite wichtige Neuerung, und zwar für den Bereich „Online-Verträge“.

Seit dem 1.7.2022 ist für Online-Verträge ein Kündigungsbutton verpflichtend. Wenn Du über deine Website die Möglichkeit anbietest, online einen Mitgliedsvertrag abzuschließen, dann brauchst du als Gegenstück auch einen Kündigungsbutton.

Ob die Kündigungsmöglichkeit über den Button auch für Verträge gilt, die nicht online abgeschlossen wurden, ist noch umstritten. Es liegt aber nahe, dass zumindest alle Verträge, die nach dem 01.10.2016 im Studio geschlossen wurden, auch per Kündigungsbutton gekündigt werden können, da bei diesen eine Kündigung in Textform ausreicht. Textform bedeutet, dass die Kündigung ohne Unterschrift wirksam ist. Bisher hieß das, dass eine Kündigung auch per E-Mail erfolgen kann. Jetzt kam zusätzlich der Kündigungsbutton hinzu.

§ 10 Einseitige Beitragserhöhung durch Fitnessstudio

Anfangs 2022 hatte McFit versucht einseitig den Mitgliedsbeitrag um 25% zu erhöhen. Schnell kam die Frage auf: „Dürfen die das einfach so machen?“.

Jein!

Ja, wenn McFit nachweisen kann, dass die Preiserhöhung erforderlich ist, um konkrete, höhere Kosten zu decken. Der Gewinn darf damit nicht gesteigert werden.

Im Zweifelsfall muss McFit also konkret darlegen, wie viel Mehreinnahmen das Unternehmen damit macht und welche Kosten damit gedeckt werden sollen. Die Kosten und Mehreinnahmen müssen sich dann größtenteils aufheben. Und was für McFit gilt, gilt auch für dich.

Um eine Preisanpassungen wirksam gegenüber Verbrauchern durchsetzen zu können, müssen aber auch noch weitere Voraussetzungen erfüllt sein. Welche das sind, habe ich dir in einem Blog-Artikel zusammengestellt. Lies gerne mal rein:
https://www.aktivkanzlei.de/blog/fitnessstudio-beitrage-erhohen

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Viele sportliche Grüße

Julia



Julia beim Trainieren Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf

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