Die richtige Umsetzung des Heilmittelwerbegesetzes

15. August 2023 Lesedauer: 2:00 Minuten
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Mit meinem Blog-Beitrag zu der verbotenen Werbung bei Kinesio-Tapes habe ich wohl einige von euch aufgerüttelt.

Gut so!

Vorher sich ein paar Gedanken zu machen, ist besser als später eine Abmahnung zu kassieren und die teuren Anwaltskosten der Gegenseite bezahlen zu müssen.

Wer noch mal nachlesen will, um was es da ging, findet hier den Blog-Artikel dazu:



Ihr habt mir dazu auch ein paar Fragen geschickt, deren Antworten bestimmt auch für andere interessant sind, so dass ich sie hier beantworte:

Werbung ist enorm wichtig für die Kundenakquise. Warum reglementiert man uns da mit Verboten?

Ich kann den Ärger durchaus verstehen. Aber gerade weil es um Kundenakquise geht, wurden die Regeln eingeführt.

Der Konkurrenzkampf führt dazu, dass nicht immer fair gespielt wird. Um den Wettbewerb zu regulieren und zwischen den Marktteilnehmern einen fairen Leistungswettbewerb zu gewährleisten, gibt es zahlreiche gesetzliche Bestimmungen.

Und natürlich um den Verbraucher zu schützen. Der Verbraucher soll davor geschützt werden, dass er mit Werbeaussagen über Wirkung und Erfolg von Produkten und Dienstleistungen, für die es keinen wissenschaftlichen Nachweis gibt, zum Kauf verleitet wird.


Ich bin Sportmedizinerin und habe mit der Anwendung langjährige Erfahrungen gemacht. Gelten die Einschränkungen für mich auch?

Die Vorgaben und Einschränkungen ergeben sich aus dem Heilmittelwerbegesetz (HWG). Jeder, der mit gesundheitsbezogenen Aussagen wirbt, muss das HWG beachten. Dabei ist es egal, ob derjenige Inhaber eines Fitnessstudios, Personal Trainer oder Sportmediziner ist. Es kommt allein auf die konkrete Aussage an.

Einen Unterschied macht das Gesetz nur dann, wenn man sich nicht an Verbraucher, sondern an Fachpublikum richtet.


Woher soll man das denn alles wissen? Ich kann doch nicht jedes Mal einen Anwalt fragen. Hast du ein paar Tipps für die Umsetzung, an denen ich mich orientieren kann?

Wir haben für Personal Trainer & Trainerinnen das Angebot „Werbung ohne Sorgen“ entwickelt um dein Business auf rechtssichere Beine zu stellen. Dazu gehören auch Checklisten, mit denen man auch künftig allein entscheiden kann, ob eine Werbeaussage riskant ist oder nicht. Damit man nicht jedes Mal einen Anwalt/ eine Anwältin fragen muss. – aber das nur als Anmerkung am Rande. 😃

Ich habe aber tatsächlich ein paar Tipps, die dir bei der Erstellung von Werbetexten helfen.

  1. Denke wie ein unwissender, durchschnittlich gebildeter Kunde. Was würde jemand glauben, der sich noch nie bzw. nur wenig mit dem Thema beschäftigt hat, was du anbietest. Wäre er von der Wirksamkeit überzeugt?
  2. Ja? Dann formuliere die Aussage um.
  3. Denke wie ein Betroffener. Würde er sich von den Wirkungsversprechen zur Behandlung verleiten lassen?



Du hast noch Fragen?

Dann vereinbare gerne ein kostenloses Gespräch per Zoom oder Telefon mit mir, damit wir uns kennenlernen können.

Lass uns über deine Werbeideen sprechen und klären, wie wir dich mit unserer rechtlichen Expertise unterstützen können.

Ich freue mich auf Dich.




Viele sportliche Grüße

Julia



Julia beim Trainieren Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf

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