Vorsicht Veranstalter, hier droht Haftung: Nix mit deutscher Gründlichkeit beim Marathon

02. November 2021 Lesedauer: 3:00 Minuten
Laufveranstaltung

Wer glaubt „nur“ 42,195 Kilometer laufen zu müssen, der täuscht sich. Nach den Richtlinien des internationalen Verbandes für Langstrecken AIMS beinhaltet jede Marathonstrecke eine Sicherheitsreserve von 0,1 Prozent, damit der Lauf auf keinen Fall zu kurz ausfällt.
Demzufolge ist jeder Marathon rund 42 Meter länger! (Quelle: Ralf Laue, "Marathon: kurios" Bombus-Verlag, 2006)

Als Marathon-Veranstalter:in hast Du das sicher gewusst.

Aber wusstest Du auch, dass es nach der aktuellen Gesetzeslage nicht mehr möglich ist, sich über einen pauschalen Ausschluss von der Haftung zu befreien?

Oft gelesen und dennoch falsch und unwirksam:

„Der Teilnehmer erkennt Haftungsausschluss des Veranstalters und des Ausrichters für Schäden jeder Art an. Der Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr teil.“

Verwendest Du diese Klausel in Deinen Wettkampfbedingungen, sind Konkurrenten und Abmahnvereine berechtigt Dich abzumahnen. Schlimmer noch, im Ernstfall musst Du trotzdem haften!

Die Klausel ist unwirksam, weil sie auch den Ausschluss der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beinhaltet. Ebenso wird die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies ist rechtlich nicht möglich.

Einige Veranstalter versuchen auch die Haftung für Unfälle mit folgender Klausel auszuschließen:

„Die Läufer/-innen haben keinen Anspruch auf gesperrte Straßen und Strecken.” – Unwirksam!

Die Klausel ist unzureichend für einen Haftungsausschluss. Die Rechtsprechung verlangt vom Veranstalter bzw. der Veranstalterin, dass diese:r den Teilnehmer:innen konkrete Verhaltensanweisungen gibt, um sich wirksam von der Haftung befreien zu können.

PRAXISTIPP

Ich rate daher zu folgender Formulierung:

„Die Veranstaltung findet auf öffentlichen, markierten und teilweise gesperrten Straßen, Wegen und Trails statt, so dass insbesondere die folgenden wichtigen Grundregeln bei der Teilnahme einzuhalten sind:

  1. Die Teilnehmer müssen sich jederzeit an die deutschen Straßenverkehrsregeln halten.
  2. Die Teilnahme erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Unübersichtliche Streckenteile sind vorsichtig zu laufen, bei Überquerungen von Straßen und an Feldausfahrten ist besondere Vorsicht geboten, es ist mit kreuzenden Fahrzeugen zu rechnen.

Je nach Veranstaltungsformat müssen weitere Hinweise eingefügt werden.

Wenn Du Fragen zu Wettkampbedingungen oder Rennregeln für Dein Sportevent hast, melde Dich gerne per E-Mail bei mir oder vereinbare einen Zoom- oder Telefontermin über die Website.





Julia beim Trainieren Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf

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