Vorsicht Bußgelder: Was du bei deinem Laufkurs beachten musst

16. August 2022 Lesedauer: 2:30 Minuten
Laufende auf Fussweg

Kennst du das? Man läuft auf einem Parkweg, Uferpromenade oder ähnlichem Weg und wenn man nicht gerade nachts läuft, muss man meistens Fußgänger überholen. Dazu weicht man nach links aus und schon regen sich entgegenkommende Personen (meistens Radfahrer) auf, dass man ihnen den Weg versperrt.

Man möge doch bitte auf seiner Seite laufen.

Falsch!

Innerorts dürfen sich Läufer tatsächlich aussuchen, ob sie rechts oder links vom Weg laufen. Anders als für Radfahrer gilt für sie kein Rechts“lauf“gebot. Dies kommt daher, dass Läufer in der Straßenverkehrsordnung zu den Fußgängern zählen und es für diese auch keine Pflicht gibt rechts zu laufen. So unangenehm dies für Radfahrer ist, die sich ans Rechtsfahrgebot halten müssen, der Läufer macht nichts falsch.

Außerorts müssen Läufer (soweit kein Gehweg vorhanden ist) sogar die linke Straßenseite nutzen, damit sie sich besser auf den entgegenkommenden Verkehr einstellen können (§ 25 StVO).

Vorsicht: Haftung & Bußgelder

Als Trainer und Veranstalter der Laufgruppe bist du dafür verantwortlich, dass deine Leute sich an die Straßenverkehrsordnung halten. Ja, auch dann wenn es erwachsene Menschen sind, die eigentlich auf sich selbst aufpassen können.

Beispiel aus der Praxis:
Überquert die Laufgruppe eine Straße und missachtet dabei eine rote Ampel, wird nicht nur das Bußgeld von € 5,00 pro Person fällig, sondern für den Trainer zusätzlich auch noch ein Bußgeld in Höhe von € 25,00 pro Teilnehmer.

Kommt es zu einem Unfall trifft dich zusätzlich ein Mitverschulden (zivilrechtliche Haftung). Das Mitverschulden wird in Prozent bemessen. In Höhe des Prozentsatzes muss man dann die Unfallkosten des Autofahrers (Schaden am Fahrzeug, Schmerzensgeld für Halswirbelverletzungen durch Bremsen etc.) bezahlen. Zu allem Überfluss werden die eigenen Kosten für ärztliche Behandlungen, Physiotherapie etc. dann nur vermindert erstattet.

Da gibt`s doch bestimmt `ne Versicherung für, oder?

Das frage ich für dich am Freitag mal den Heiko. Heiko Burry ist Versicherungsmakler für die Fitnessbranche.

Wir beide hatten im März bereits eine Podcast-Folge zum Thema „Versicherungen & AGB: So begrenzt Du Deine Haftung“ aufgenommen. Hör gerne noch mal rein:
https://www.aktivkanzlei.de/blog/versicherungen-und-agb-fur-fitnessstudios-und-trainer

Da das Wetter immer noch so schön ist und zum Outdoor-Training einlädt, treffe ich mich mit Heiko und wir klären für euch neue Fragen zum rund um das Thema Haftung & Versicherungen im Personal Training, aber auch im Fitnessstudio.

Du hast Fragen zu dem Thema?
Dann her damit!
Schreib mir und wir klären auch deine individuelle Frage.


Viele sportliche Grüße
Julia




Julia beim Trainieren Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf

aktivKANZLEI


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