Grimms Märchen – ein Urheberrechtsverstoß?

23. Dezember 2025 Lesedauer: 2:30 Minuten
Froschkoenig
 



Geht es dir auch so: Weihnachtszeit ist Märchenzeit.
Ob „Drei Haselnüsse für Aschenbrödel“ von 1973 oder die neue Version vom Froschkönig – rund um Weihnachten haben Grimms Märchen Hochsaison.

Doch viele der bekannten Grimmschen Märchen waren nicht neu erfunden. Einige Geschichten waren bereits Jahrzehnte zuvor veröffentlicht worden, unter anderem vom französischen Schriftsteller Charles Perrault, dessen Sammlung schon 1697 erschien.

Haben die Grimms damit einen Urheberrechtsverstoß begangen? Hätten sie Lizenzgebühren zahlen müssen?

Die Brüder Grimm kannten diese Texte auch. Sie haben das, wie zunächst angenommen, aber nie verschwiegen. In ihren Kommentaren verwiesen sie ausdrücklich auf frühere Fassungen.

Der entscheidende Punkt ist folgender:
Die Brüder Grimm waren keine „Abschreiber“, sondern Sammler und Bearbeiter von Volksmärchen.

Viele dieser Geschichten wurden über Generationen mündlich überliefert.

Sie gehörten also niemandem – zumindest nicht im heutigen rechtlichen Sinne.

Und noch wichtiger:
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der „Kinder- und Hausmärchen“ im Jahr 1812 gab es kein modernes Urheberrecht, wie wir es heute kennen.
Ein erstes gesamtdeutsches Urheberrechtsgesetz entstand 1871.
Ein einheitlicher Schutz für Werke der Literatur folgte 1901.

Interessant zu wissen:
Das Urheberrecht endet 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.
Die Märchen der Brüder Grimm – ebenso wie die Sammlungen von Charles Perrault – sind deshalb heute gemeinfrei.

Das bedeutet: Sie dürfen frei genutzt, nacherzählt, veröffentlicht und adaptiert werden.
Das ist wahrscheinlich auch der Grund, warum es heutzutage so „gruselige“ Neuverfilmungen gibt.

Fazit:
Abgeschrieben ja, aber kein Urheberrechtsverstoß.
Sie haben gesammelt, dokumentiert und damit Kulturgut bewahrt.

Wer allerdings moderne Adaptionen nutzt, sollte genau hinschauen. Das aktuelle Urheberrecht schützt nicht die Idee eines Märchens, sondern die konkrete Umsetzung. Und genau da passieren bis heute die meisten rechtlichen Fehler.

Das gesamte Team der aktivKANZLEI wünscht dir wunderbare Weihnachten.
Mach es dir schön und stressfrei!



Viele sportliche Grüße

Julia



Julia Ruch
die Anwältin für die Fitness- & Gesundheitsbranche
Inhaberin der aktivKANZLEI
und aktive Triathletin

aktivKANZLEI
j.ruch@aktivkanzlei.de


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