Für diese 5 AGB-Klauseln werden Sie garantiert abgemahnt!

18. August 2020 Lesedauer: 3:30 Minuten
AGB

AGB sind mittlerweile fester Bestandteil im heutigen Geschäftsleben. Weniger entscheidend ist, wie man diese Klauseln nennt. Statt Allgemeine Geschäftsbedingungen kann man sie auch z.B. „Allgemeine Trainingsbedingungen” oder „Teilnahmebedingungen” nennen, solange für den Vertragspartner der Rechtscharakter ersichtlich bleibt.
Man benutzt die Klauseln zur Standardisierung und Konkretisierung eines Vertrages, der bei einer Vielzahl von Kunden eingesetzt werden soll. AGB werden nicht einzeln ausgehandelt, sondern einseitig von einem Vertragspartner vorgegeben und bedürfen daher einer besonderen Kontrolle, um Missbrauch zu verhindern (z.B. Benachteiligung des Vertragspartners). Die Entscheidung für oder gegen AGB ist nicht immer leicht.

Pro – Vorteile von AGB


Contra – Nachteile von AGB


Gut zu wissen: Es besteht keine Pflicht zur Verwendung von AGB!

Dennoch empfiehlt es sich, im Geschäftsleben AGB aufzustellen und zu verwenden. So kann man die Organisation der Geschäftsabläufe vereinfachen und in diesen eine Haftungsbegrenzung festschreiben und somit die eigene Rechtsposition absichern.

Diese 5 Klauseln sind unwirksam


Diese 5 Klauseln benachteiligen den Kunden als Verbraucher. Daher können Konkurrenten und Verbrauchervereine Sie für die Nutzung abmahnen und Ihnen die Kosten in Rechnung stellen.

Schützen Sie sich - handeln Sie jetzt!
Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf: 0151 – 68 18 30 84.

Julia beim Trainieren Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf

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