Sonderkündigung mit Attest? So reagierst du richtig.

07. November 2023 Lesedauer: 3:00 Minuten
Medizinerin mit Patientin

Hast du eine Strategie, wie du souverän und rechtlich korrekt agierst, wenn dir eine Sonderkündigung mit ärztlichem Attest vorgelegt wird?

Die erfolgreiche Führung eines Studios erfordert nicht nur ein umfassendes Fachwissen in Bezug auf Training und Gesundheit sowie unternehmerisches Know-how, sondern auch die Fähigkeit, rechtlich komplexe Themen sensibel zu kommunizieren.

Unser Ansatz: Im Recht sein ist das eine, Kundenzufriedenheit das Wichtigere.

Rechtliche Dinge zu kommunizieren, ist nicht immer einfach. Natürlich könntest du dich im Streitfall auf Paragraphen oder Urteile berufen. Das würde dich aber mindestens dieses Mitglied und eventuell weitere befreundete Mitglieder kosten.

Wenn dann noch eine schlechte Bewertung auf Google und Social Media hinzukommt, ist es besonders ärgerlich, weil viele neue Kunden sich vorab im Internet über ein Studio informieren. Das alles hätte mit einer geschickteren Kommunikation wahrscheinlich vermieden werden können.


Sonderfall: Kommunikation bei Sonderkündigung mit Attest

Wenn ein Mitglied eine Sonderkündigung wegen Sportunfähigkeit samt ärztlichem Attest einreicht, kann das zwei Gründe haben.



Probiere es auch hier erst einmal mit empathischer Kommunikation. Fühle dem Mitglied unaufdringlich auf den Zahn, ob es ihm wirklich schlecht geht oder ob es nur um die Kündigung geht.

Sollte das Mitglied trotzdem kündigen wollen, bleibt dir noch die rechtliche Überprüfung des Attests. Nur wenn es alle vom Gericht festgelegten Kriterien erfüllt, müsst du eine Sonderkündigung akzeptieren.

Der BGH hat zu dem Thema bereits im Jahr 2012 ein Grundsatzurteil erlassen, wonach eine dauerhafte Erkrankung einen außerordentlichen Kündigungsgrund darstellt.

Dauerhaft bedeutet dabei, dass die attestierte Sportunfähigkeit mindestens bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit bestehen muss.

Nimm dir zunächst die Zeit einfühlsam zuzuhören und Alternativen aufzuzeigen. Sollte das Mitglied dennoch kündigen wollen, verwende eine klare und präzise Kommunikation und teile dem Mitglied mit, welche Voraussetzungen ein wirksames Attest erfüllen muss.

Damit hast du nicht abgeblockt und dich stur gestellt, sondern hast den Ball zurückgespielt. Nur wenige Ärzte wollen diese Dauerhaftigkeit bestätigen und dann ist der Arzt „der Böse“ und du kannst noch mal versuchen, das Mitglied ins Training zurückzubringen.


Für den Fall, dass du mal nicht weißt, wie du rechtlich richtig reagieren sollst, haben wir unser Angebot „quick & easy Rechtsrat“ entwickelt.

Buche direkt über unsere Website, gib deine Frage ein und erhalte innerhalb von 48h eine Antwort, auf die du dich wirklich verlassen kannst.




Viele sportliche Grüße

Julia



Julia beim Trainieren Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf

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