FIBO 2026: Die wichtigsten rechtlichen Trends, die du kennen solltest

14. April 2026 Lesedauer: 3:30 Minuten
FIBO
 



Weißt du was FIBO ausgeschrieben bedeutet?
Viele wissen, dass es die größte Fitnessmesse in Europa ist und immer wieder um die 130.000 Besucher anzieht. Aber nur wenige können auf Anhieb sagen, wofür die vier Buchstaben stehen.

FIBO = Fitness und Bodybuilding
Total simpel. 😊

Willst du auch noch wissen seit wann?
1985

Da sich seit den Anfangsjahren aber einiges getan hat und die Messe nun auch einen großen Anteil an Gesundheit & Wellness umfasst, wird zwar noch die Abkürzung genutzt, aber diese kaum noch ausgeschrieben.


TOP 3 Themen für die FIBO (aus rechtlicher Sicht)

  1. KI Nutzung im Studio – EU AI Act – Update 2026
  2. Scheinselbstständigkeit von Kurstrainern – Update 2026
  3. Online-Mitgliedschaften & AGB – 2026 im Fokus der Verbraucherzentralen


TOP 1
Ein Thema, das auf der Messe überall spürbar sein wird: Nicht nur neue Geräte und Trainingsmethoden, sondern vor allem Digitalisierung und KI. Viele neue Tools, viele neue Möglichkeiten.

Und gleichzeitig eine Frage, die nur wenige stellen:
Ist das eigentlich schon alles rechtssicher?

Ob ChatGPT für Marketing oder Chatbots im Kundenservice, die Nutzung steigt rasant. Die rechtlichen Anforderungen aber auch.

Wenn du wissen willst, auf was es dabei rechtlich ankommt und was du bereits jetzt beachten musst, antworte auf diese Mail und wir treffen uns auf FIBO.

Oder du schaust nochmal auf unseren Blog, denn zu dem Thema hatte ich bereits einen Artikel geschrieben:
https://www.aktivkanzlei.de/blog/KI-Nutzung-im-Studio

TOP 2
Zwischen neuen Geräten, Trainingskonzepten und viel Digitalisierung wird auch ein Thema immer wieder aufkommen:

Scheinselbstständigkeit bei Honorarkräften

Nachdem der erste Vorschlag für ein neues Gesetzes „geleakt“ wurde, ist vielen klar: Wir müssen was umstellen!

Der neue Gesetzesvorschlag (ACHTUNG: es ist ein Vorschlag und kann sich noch ändern!) sieht fünf Kriterien vor, von denen mindestens drei erfüllt sein müssen, das erste davon zwingend:

  1. Dem Selbstständigen muss vertraglich erlaubt sein, eine Vertretung zu stellen.
  2. Der Auftragnehmende hat Verlustrisiken und Gewinnchancen.
  3. Er betreibt Werbung für sich.
  4. Er hat für Unternehmer/innen typische Ausgaben.
  5. Er ist nicht nur für einen Auftraggeber tätig.


Was ganz einfach klingt, stellt sich bei einer tatsächlichen Betriebsprüfung ganz anders dar, wenn dies auch tatsächlich nachgewiesen werden muss.

Viele Studioinhaber sind überrascht, wie aggressiv die Deutsche Rentenversicherung aktuell prüft und wie schnell bestehende Modelle als „abhängig beschäftigt“ eingestuft werden. Was lange funktioniert hat, wird gerade neu bewertet.

Und das kann teuer werden:


Die Übergangsregelung bis Ende 2027 ist kein Freibrief. Sie gibt dir Zeit dein Zusammenarbeitsmodell und deine Verträge umzustellen und an die Kriterien anzupassen.

Willst du mehr wissen, dann melde dich bei mir?
Ja, das ist mittlerweile mein Herzensthema, weil ich die Branche damit nicht allein lassen will und ja, bei dem Thema kannst du mich nachts um 4:00 Uhr wecken und ich beantworte dir alle deine Fragen.

Angenehmer ist es natürlich im persönlichen Gespräch – also antworte auf die Mail und wir treffen uns auf FIBO.

Oder willst du erst mal wissen, wo du mit deinem Studio stehst?
Dann mach unseren kostenlosen Risikoscan-Scheinselbstständigkeit:
https://checkliste.aktivkanzlei.de/risikoscan/scheinselbststaendigkeit


TOP 3
Viele sind geschockt, wenn ich Ihnen sage, dass die Verbraucherzentralen ihre Fälle mit Klarnamen der Studios im Internet veröffentlichen.

Daher ist ein Thema „Online-Mitgliedschaften & AGB“ aus zwei Seiten relevant: Imageschaden und teure Rechtsstreits.

Was lange als „Standard“ galt, wird aktuell neu bewertet.
Verbraucherzentralen haben ihre Rechtsberatung ausgebaut, Gerichte entscheiden strenger und plötzlich stehen genau die Dinge im Fokus, die jahrelang gut funktioniert haben.

Mehr dazu bekommst du in einem unserer nächsten Newsletter, inklusive der häufigsten Fehler, die wir gerade in unserer Kanzlei bei Studios ausmerzen.

Also schau nächsten Dienstag unbedingt wieder in dein Mail-Postfach und in unseren Newsletter!


FAZIT:
Diese Themen werden die Branche 2026 prägen!


Wenn du dir jetzt denkst:
Was ist mit dem Widerrufsbutton?

Ja, der kommt ab Juli 2026. Aber sind wir mal ehrlich, kaum jemand hat selbst ein Buchungssystem programmiert. Es wird also Aufgabe der Software-Anbieter sein, die rechtlichen Vorgaben umzusetzen – deine Aufgabe ist es zu prüfen, dass alles richtig funktioniert.

Auch das Thema greife ich in einem der nächsten Newsletter nochmal auf, damit du weißt, auf was du achten musst.


Gar nicht so einfach, sich immer korrekt zu verhalten und seine Rechte durchzusetzen, aber mit der aktivKANZLEI durchaus machbar.

Wenn du dein Business erfolgreich und rechtssicher am Markt positionieren willst, vereinbare gerne ein kostenloses Kennlerngespräch. Wir zeigen dir gerne, wie wir dich dabei unterstützen können.



Viele sportliche Grüße

Julia



Julia Ruch
die Anwältin für die Fitness- & Gesundheitsbranche
Inhaberin der aktivKANZLEI
und aktive Triathletin

aktivKANZLEI
j.ruch@aktivkanzlei.de


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