Neulich war ich mal wieder zu Gast im Podcast Hashtag Fitnessindustrie und Andreas hat mir folgende Frage gestellt:
„Julia, können Studios überhaupt noch mit Honorarkräften zusammenarbeiten?“
Und ehrlich gesagt: Kaum ein Thema ist für viele Studios so wichtig und bei kaum einem anderen Thema stecken Studiobetreiber so oft „den Kopf in den Sand“.
Modelle, die über Jahre problemlos funktioniert haben, werden heute zunehmend kritisch hinterfragt. Gleichzeitig sorgt die bis Ende 2027 verlängerte Übergangsregelung für viele Fragen und leider auch für einige Missverständnisse.
Deshalb möchte ich die wichtigsten Fragen und Antworten aus dem Podcast heute mit dir teilen.
Denn eines ist klar: Die Zeit bis Ende 2027 sollte nicht zum Abwarten genutzt werden, sondern zur Vorbereitung.
Andreas: Bei dem Thema geht es um die Kurstrainer, die im Studio auf Honorarbasis tätig sind. Seit 2024 prüft die DRV deutlich strenger, sodass bei einer Betriebsprüfung immer mehr als abhängig beschäftigt eingestuft werden – also als scheinselbstständig.
Warum ist das so und was sind die Risiken für die Studiobetreiber?
Julia: Seit 2023 prüft die Deutsche Rentenversicherung deutlich strenger, ob Kurstrainer wirklich selbstständig sind. Ausgangspunkt waren das Herrenberg-Urteil und natürlich der politische Druck, Sozialversicherungsbeiträge besser abzusichern.
Wenn ein Kurstrainer nach dem Kursplan des Studios arbeitet, das Studio das Honorar vorgibt, Räume und Materialien kostenlos genutzt werden, ein festes Honorar gezahlt wird unabhängig von der TN-Anzahl, sich das Studio um die Vertretung kümmert und mit dieser abrechnet usw., wird schnell eine abhängige Beschäftigung angenommen.
Für Studiobetreiber kann das teuer werden – denn dann müssen Sozialversicherungsbeiträge von bis zu 4 Jahren rückwirkend nachgezahlt werden … und das fiese ist, nicht nur die Arbeitgeberbeiträge, sondern auch die für die Honorarkraft als Arbeitnehmer. Wir reden also hier mal schnell von 40-42 % und hier wird das zugrunde gelegt, was gezahlt wurde, nicht irgendein fiktives Angestelltengehalt.
WICHTIG zu wissen: Die ursprünglichen Kriterien wie mehrere Auftraggeber, max 80 % der Einnahmen bei einem Studio und ein höheres Honorar als man einem Angestellten zahlt, reichen nicht mehr. Der Fokus liegt auf dem eigenen Marktauftritt, unternehmerischer Freiheit und wirtschaftlichem Risiko.
Andreas: Bereits 2025 hatte man eine Übergangsregelung geschaffen, welche jetzt bis 31.12.2027 verlängert wurde, um die Studios zu schützen.
Was hat es damit auf sich?
Julia: Die Regelung besagt im Kern:
Wenn ein Kurstrainer oder eine Lehrkraft bei einer Prüfung eigentlich als abhängig beschäftigt eingestuft wird, entsteht die Sozialversicherungspflicht erst ab einem späteren Zeitpunkt.
Konkret bedeutet das:
Für die Vergangenheit müssen keine Sozialversicherungsbeiträge nachgezahlt werden und
die Pflicht zur Sozialversicherung beginnt erst ab 1. Januar 2028.
Voraussetzung:
Beide Seiten – Studio und Honorarkraft – müssen bei Vertragsschluss und im Fall der Prüfung übereinstimmend erklären, dass es sich um eine selbstständige Tätigkeit handelt.
WICHTIG zu wissen: Das ist kein Freibrief.
Mit der Regelung soll der Branche mehr Zeit gegeben werden, um sich auf die neue Situation einzustellen und die Zusammenarbeit sowie die Verträge anzupassen.
Andreas: Kann man überhaupt noch rechtssicher mit Honorarkräften zusammenarbeiten?
Julia: Wie man es dreht und wendet, solange es keine gesetzliche Regelung gibt, erreicht man 100 %ige Rechtssicherheit nur über eine Anstellung.
Wir haben verschiedene andere Modelle entwickelt, mit denen wir die Prüfkriterien und die Vorgaben des Herrenberg-Urteils umsetzen, so dass die DRV nicht mehr einfach sagen kann, dass ein Merkmal nicht erfüllt ist, aber ja das ist Risikominimierung.
Wie ein Gericht letztlich entscheidet, kommt neben dem Vertrag auch wesentlich darauf an wie es in der Praxis gelebt wird.
WICHTIG zu wissen: Der beste Vertrag bringt dir nichts, wenn die Kriterien nicht auch umgesetzt und im Alltag gelebt werden.
Andreas: Ist es dann sinnvoll erst mal abzuwarten was kommt?
Julia: Die aktuellen Prüfkriterien sind nicht neu. Jede Lösung, die bislang von der Politik diskutiert wurde, enthielt diese Kriterien in der einen oder anderen Form.
Kurzum: Die Kriterien eigener Marktauftritt, unternehmerische Freiheit und wirtschaftliches Risiko werden nicht abgeschafft werden.
Diese Kriterien werden bleiben.
Ich erhoffe mir Vorgaben für eine geordnete und einheitliche Prüfpraxis und vielleicht eine Gewichtung, welches Kriterium wichtiger ist als ein anderes.
WICHTIG zu wissen: Es wird eine übergeordnete Regelung geben, die für alle Lehrer passen muss. Wer auf einen „10-Punkte-Plan“ für Fitnessstudios oder Yogastudios hofft, der wird enttäuscht werden.
Eine branchenspezifische Lösung wird es nicht geben!
Fazit:
Die Deutsche Rentenversicherung führt trotz Übergangslösung weiterhin Betriebsprüfungen durch.
Dabei wird weiterhin nach den genannten Kriterien geprüft, ob die Honorarkraft wirklich selbstständig oder doch abhängig beschäftigt ist.
Die Übergangslösung ist „nur“ ein finanzieller Schutzschirm, keine Lösung!
Die Zeit bis Ende 2027 sollte deshalb genutzt werden, um die Zusammenarbeit zu überprüfen und anzupassen.
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