Vorsicht vor Fake-Abmahnungen: So erkennst du Betrug und schützt dein Business
01. Juli 2025Lesedauer: 2:30 Minuten Axel Bueckert - stock.adobe.com
Ich hoffe, ich erreiche dich noch rechtzeitig, bevor du auch betroffen bist.
Aktuell wenden sich vermehrt Mandanten an uns, die Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen bekommen oder zu einem Gerichtstermin geladen werden, wo sich die Einzelheiten im Anhang befänden. Bei unseren Mandanten sind insbesondere Fitness- und Yogastudios betroffen. Die E-Mails kommen angeblich von bekannten und real existierenden Großkanzlei wie Hogan Lovells oder Kirkland & Ellis LLP.
In vielen Fällen ist das FAKE!
Daher bitte NICHT den Anhang öffnen oder einen Link anklicken, um mehr Informationen zu erhalten.
Oftmals führen diese Links zu gefälschten Webseiten, die darauf abzielen, persönliche Informationen wie Passwörter oder Kreditkartendaten abzugreifen. Oder der Klick auf den Link installiert sogenannte Malware oder andere schädliche Software auf deinem Gerät, um an deine Daten zu kommen.
Praxistipp
Die schnellste Lösung, um bei E-Mails zu testen, ob es Fake ist, geht so:
Klicke bei der E-Mail auf „antworten“. Dann erscheint das Feld, wo du normalerweise deine Nachricht eintippst. Interessant ist dort die Empfängerzeile. In dieser wird nun die komplette E-Mail-Adresse des Absenders angezeigt. Bei einer „normalen“ Kanzlei würde dort dann „kontakt(at)xy-kanzlei.de“ oder „name(at)xy-kanzlei.com“ stehen.
In den Fake-E-Mails steht dort aber meist was ganz anderes, wie bei unseren Mandanten z.B. „oriftike1986(at)gmail.com“ oder „12369send(at)yahoo.de“.
Sobald du so was siehst, kannst du davon ausgehen, dass es SPAM oder Phishing ist. Solche E-Mail-Adressen würde keine Kanzlei verwenden.
Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, ruft bei der Kanzlei an. Aber bitte nicht die angegebene Nummer, sondern such sie dir im Internet raus.
ACHTUNG: Nicht jeder Brief ist FAKE!
Es gibt durchaus Kanzleien wie Rechtsanwälte Waldorf Frommer oder die KSP Kanzlei, die ganz legal Schadensersatz, für z. B. eine unerlaubte Nutzung von Bildern oder Musik auf Social Media, für die Rechteinhaber geltend machen.
Das kann dir ganz schnell passieren, wenn du ohne Lizenz Bilder aus dem Internet nutzt oder für deinen Business-Account Musik verwendest, die nicht aus der Meta-Bibliothek stammt.
Der Brief enthält den Tatvorwurf, mit genauer Bezeichnung wo du welches Bild bzw. Musik unerlaubterweise genutzt hast.
Meist werden die Beseitigung, Unterlassung, Schadensersatz und die Anwaltskosten gefordert.
Oftmals liegt bereits eine Unterlassungserklärung dabei, die man „nur“ noch unterschreiben muss.
VORSICHT: Diese Unterlassungserklärungen gehen viel zu weit und verpflichten dich zu mehr als du müsstest. Damit erkennst du dann oftmals auch den Schadensersatzanspruch an.
Das muss nicht sein!
Praxistipp:
Selbst wenn du eingestehen musst, dass du tatsächlich einen Fehler gemacht hast, zahle nicht voreilig und unterschreibe nicht sofort die Unterlassungserklärung, nur um das Thema schnell vom Tisch zu bekommen.
Lass den Anspruch durch uns prüfen. Wir können zumindest die Unterlassungserklärung abschwächen und oftmals auch die Kosten drücken.
Gar nicht so einfach, sich immer korrekt zu verhalten und seine Rechte durchzusetzen, aber mit der aktivKANZLEI durchaus machbar.
Wenn auch du Fragen zur rechtlichen Absicherung deines Business oder zur Umsetzung neuer Geschäftsideen hast, lass uns reden.
Buche dir gerne eine 1:1 Kurzberatung und in einem persönlichen Gespräch per Telefon oder Videocall bekommst du direkt Antworten auf deine Fragen.
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