DSGVO – Fragen aus dem Alltag, schnell beantwortet

30. Juni 2020 Lesedauer: 1:15 Minute
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Seit 2 Jahren ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft und stellt Studiobetreiber, Vereinsvorstände und Veranstalter von Sportevents im Alltag immer noch vor Probleme. Ein wichtiges Prinzip der DSGVO ist die Datensparsamkeit und die Speicherbegrenzung, also die Pflicht zur Löschung. Rechtsanwältin Julia Ruch beantwortet heute 3 Probleme rund um das Thema Löschpflicht.

Es gilt der Grundsatz: Daten sind zu löschen, wenn sie für den Zweck der Verarbeitung nicht mehr benötigt werden!

Problem 1: Es werden automatisch Server-Backups erstellt, einzelne Datensätze können nicht gelöscht werden. Wie geht man am besten damit um?

Darauf geht die DSGVO nicht näher ein. Aber selbst bei einem Jahresbackup werden Daten gelöscht bzw. überschrieben. Daher sollte darauf geachtet werden, dass nur richtige und notwendige Daten gesichert werden. Das bedeutet, dass zumindest beim nächsten Backup die nicht mehr rechtmäßig bzw. den Grundsätzen widersprechenden Daten nicht mehr gesichert werden.

Problem 2: Ist eine Entsorgung von Papierdatenträgern dasselbe wie eine Datenlöschung?

Wenn die Daten nur auf Papier existieren, ist eine Vernichtung dieser ausreichend. ABER: am besten Schreddern, nicht einfach nur ins Altpapier und keine Speicherung z.B. von Kontaktdaten in Outlook, oder auf dem Handy!

Problem 3: Wir erfassen für den Versand von Infos zur Veranstaltung im Folgejahr Adressen von Teilnehmern. Ist es unbedingt nötig diese Daten nach einer gewissen Zeit zu löschen?

Wenn nach wie vor eine Kundenbeziehung besteht und regelmäßig Informationen an die Teilnehmer verschickt werden, müssen die Daten nicht gelöscht werden. Wenn es allerdings keinerlei Kontakt zu den Teilnehmern mehr gibt und auch sonst keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten mehr bestehen, bedarf es einer ausdrücklichen Einwilligung oder die Daten sind zu löschen.

Haben Sie eine weitere Frage oder benötigen Sie eine individuelle Beratung?
Nehmen Sie jetzt unverbindlich Kontakt zu uns auf: 0151 – 68 18 30 84

Julia beim Trainieren Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf

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