Digitale Visitenkarte: Diese zwei Dinge musst du beachten

12. September 2023 Lesedauer: 2:00 Minuten
Endlich online

Weißt du, ob es heutzutage im Fitness- und Gesundheitsbereich noch Dienstleister ohne eigene Website gibt?

Selbst eine gut laufende Physio-Praxis oder ein gefragter Sportmediziner hat zumindest eine Seite mit den Öffnungszeiten oder dem Vermerk „Termin nur nach Absprache“ und dann eine Telefonnummer oder E-Mail Adresse.

Eine Website gehört einfach dazu und ist meist einer der ersten Schritte beim Businessaufbau. Aber auch wenn deine Webseite noch im Entstehen ist und unter deiner Domain lediglich ein Hinweis auf den laufenden Aufbau steht, gibt es einige wichtige Schritte, die du nicht übersehen solltest.

Dazu hat mich eine Frage von Personal Trainerin Mareike erreicht und meine Antwort möchte ich gerne mit euch allen teilen, da das bestimmt nur wenige gewusst hätten.


Frage:
Meine Homepage ist noch nicht online, es steht unter der Domain dort nur das diese sich im Aufbau befindet. Strato empfiehlt trotzdem eine elektronische Visitenkarte zu schalten mit Impressum und Datenschutzerklärung.

Warum? Und ist das wirklich erforderlich?


Antwort:
Ja, es ist eine gute Idee, eine elektronische Visitenkarte mit Impressum und Datenschutzerklärung auf deiner Domain zu schalten, auch wenn deine Webseite noch im Aufbau ist.


Hier sind die Gründe dafür:

Impressum: In Deutschland gibt es eine Impressumspflicht für kommerzielle Webseiten. Das bedeutet, dass du klare Angaben zu deiner Identität und Kontaktinformationen auf deiner Webseite bereitstellen musst. Diese Informationen sollen es den Nutzern ermöglichen, dich im Falle von Fragen oder rechtlichen Anliegen zu kontaktieren.

Wenn du also bereits Werbung für dich machst und deine Dienstleistungen anbietest, kann es also sein, dass jemand im Netz nach dir sucht. Dann dient eine elektronische Visitenkarte deiner Auffindbarkeit im Internet.

Selbst wenn deine Webseite noch nicht online ist, sobald die Domain öffentlich zugänglich ist, sollte daher das Impressum verfügbar sein.

Praxistipp: Außerdem kannst du dann z.B. in deinem Instagram Profil auf diese Seite verlinken, um deine Impressumspflicht für Social Media zu erfüllen.


Datenschutzerklärung: Da auch eine digitale Visitenkarte nur eine verkürzte Website ist, muss auch angegeben werden, welche Daten beim Besuch der Visitenkarte verarbeiten werden. Diese fällt entsprechend kurz aus und dafür kann dann auch mal ein Generator verwendet werden.

Der erste Schritt ist meist die Website. Bitte denke an ein korrektes Impressum und die Datenschutzerklärung, die auch Besonderheiten wie Newsletter, Terminplanungstool & Co abdeckt.

Der zweite Schritt ist dann ein wirksamer Vertrag und individuelle AGB, die zu deinen Werten und deinem Trainingskonzept passen.

Damit du dabei von Beginn an rechtssicher aufgestellt bist und beruhigt schlafen kannst, haben wir das Paket pureAGB entwickelt. Schau gerne mal rein, ob das was für dich ist.





Viele sportliche Grüße

Julia



Julia beim Trainieren Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf

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