Kennen Sie die neuen Regeln der Deutschen Triathlon Union?

12. März 2019 Lesedauer: 1:15 Minute
Schwimmer

Mit der Veröffentlichung von Änderungen z.B. in der Sport- und Veranstalterordnung der DTU sind diese für alle Veranstalter bindend, so dass die Ausschreibungen, die Rennregeln und die allgemeinen Wettkampfbedingungen entsprechend angepasst werden müssen.

Neben einigen allgemeinen Neuregelungen wurde vor allem die Sportordnung in den Einzeldisziplinen an das Reglement des Triathlon-Weltverbands ITU angepasst. In der Folge gilt auch bei deutschen Wettkämpfen über die Mittel- und Lang-Distanz beim Schwimmen eine neue Kälteschutzregelung, und im Duathlon wurden die Distanzen an den ITU-Standard angeglichen.

Ein kurzer Überblick:

Mit roter Karte wird nun das Benutzen von Geräte jeglicher Art geahndet, die von der Wahrnehmung der Umgebung ablenken. Damit ist das Verbot von Handys, MP3 etc. legitimiert.

Es wird eine AK0 eingeführt, in der alle Sportlerinnen und Sportler im Alter von 18 und 19 Jahren gewertet werden. Damit einher geht auch die Absenkung der Alterstgrenze bei Mittel- und Langdistanzen. Nunmehr berechtigt bereits die Vollendung des 18. Lebensjahrs zur Teilnahme an Mittel- und Langdistanzen.

Ebenso greift für die Mittel- und Lang-Distanz eine neue Kälteschutzregelung und ist damit maßgeblich für ein Neoprenverbot bzw. eine Neoprenpflicht:

14,0°-15,9° - muss
16,0°-24,5° - kann
> 24,5° - verboten

Mit roter Karte werden nun offiziell alle bestraft, die die Mindestbekleidung beim Radfahren UND Laufen von Einteiler oder Oberteil + Hose missachten.
Julia beim Trainieren Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf

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