Corona Update: Rechte und Pflichten im Studio
21. Juli 2020
Lesedauer: 3:20 Minuten
Das Fitnesstraining ist endlich wieder angelaufen, die Studios setzen die Hygienekonzepte um und die Mitglieder arrangieren sich mit der „neuen Normalität“. Dennoch schweben die Angst vor einer zweiten Welle von Infektionen und die erneute Schießung aller Studios durch die Behörden wie eine dunkle Wolke über den Studiobetreibern.
Im Interview mit der Fachzeitschrift Shape UP Business, erkläre ich, welche Rechte Sie als Studiobetreiber haben. In dem Artikel erfahren Sie auch, ob es wirklich sinnvoll ist zu klagen und wie man sich für die Zukunft rechtlich gut aufstellt.
Problemfälle aus der Praxis
Weiter haben wir auch über den rechtlich richtigen Umgang mit folgenden Problemfällen in der Praxis gesprochen:
- Entschädigung wegen Studioschließungen
- Lohnzahlung an Mitarbeiter in Quarantäne
- Gesundheitsbescheinigung durch Mitglieder
- Kunden oder Mitarbeiter stecken sich im Studio an
Fazit für Studiobetreiber
Als Studiobetreiber sollte man aktiv in die Zukunft blicken, die Erfahrungen der letzten Monate reflektieren und eher die eigenen Verträge samt Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit wirksamen Klauseln krisenfest machen, als darauf zu hoffen, mit einer Klage eine Entschädigung zu erstreiten.
Der ganze
Artikel ist abrufbar unter:
https://shapeup-business.de/news/2020/07/13/corona-update-rechte-und-pflichten-im-studio/
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Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf: 0151 – 68 18 30 84.
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Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf
aktivKANZLEI
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