Corona Update: Gutscheinlösung oder Beitragsfreiheit, was gilt?

06. Oktober 2020 Videodauer: 4:17 Minuten


Jetzt werden die Nachwirkungen der Corona bedingten Schließung sichtbar. Uns erreichten mehrere Fragen zur Gutscheinlösung und der Verlängerung der Vertragslaufzeit wegen der coronabedingten Schließung der Fitnessstudios. Betty aus Magdeburg betreibt ein kleines Fitnessstudio für Frauen und schreibt:

Unser Mitgliedsvertrag verlängert sich um weitere 3 Monate. Eine Kundin kündigte Ihren Vertrag im März 2020 fristgemäß zum 31.07.2020

Auf Grund der offiziellen Empfehlung einiger Verbände habe ich wegen der coronabedingten Schließung die Beiträge im April und Mai nicht eingezogen. Im Juni habe ich meinen Mitgliedern mitgeteilt, dass die Beiträge nachträglich eingezogen werden und dafür Gutscheine an sie versendet werden, die sie für Getränke oder zwei weitere freie Trainingsmonate nach Vertragsende einlösen können. Bis auf eine Dame die bereits im März gekündigt hatte, waren alle einverstanden. Kann ich die Beiträge für April und Mai trotzdem bei ihr einziehen?

Rechtsanwältin Julia Ruch antwortet!
Julia beim Trainieren Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf

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