Corona: Ersetzt Gartenarbeit das Fitnessstudio?
01. Juni 2021
Lesedauer: 3:45 Minuten
Ein Apfel ist nicht dasselbe wie eine Birne,
Bewegung ist nicht dasselbe wie Sport undGartenarbeit ist nicht dasselbe wie Training im Fitnessstudio
Was war das für eine Aufregung, als die Bundesregierung Anfang des Jahres verlauten ließ, dass die positiven Effekte von Fitnessstudios auch durch Gartenarbeit erreicht werden können.
Die Aussage der Bundesregierung, Fitnessstudios würden mit ihren Angeboten „die Bevölkerung dabei unterstützen, regelmäßig und ausreichend körperlich aktiv zu sein und somit dem Risiko verschiedener physischer Erkrankungen und psychischer Beschwerden vorzubeugen“, ist absolut richtig.
Für enorme Protest hat jedoch der Zusatz gesorgt, dass das Ziel auch „durch Aktivitäten im Alltag wie Fahrradfahren, längere Spaziergänge und Gartenarbeit“ erreicht werden kann.
Sofort wurde der (Trug)Schluss gezogen, dass das Training im Fitnessstudio mit Gartenarbeit gleichgesetzt wird. Dabei bezog sich die Aussage lediglich auf das Vorbeugen von physischen Erkrankungen und psychischer Beschwerden und nicht auf Training samt seiner positiven Auswirkungen auf die Gesundheit.
Die ganze Aufregung spiegelt aber einen
typischen Irrglauben wieder, den es hier und heute auszuräumen gilt:
Die Wörter Bewegung und Sport sind keine Synonyme!
Während zur Bewegung auch der Gang von der Couch zum Kühlschrank zählt, zeichnet sich Sport durch Intensität aus.
Vereinfacht ausgedrückt: Wer unter 30 Prozent seiner Leistungsfähigkeit ausschöpft bewegt sich und wer mehr als 30 Prozent seiner Leistungsfähigkeit nutzt, treibt Sport. Bei über 30 Prozent wird bereits ein richtiger Trainingsreiz gesetzt.
Der entscheidende Unterschied ist also: Gibt es einen trainingswirksame Reiz, wie er beim Muskelaufbau durch Krafttraining oder bei der Steigerung der Ausdauer durch langes Laufen oder Radfahren gesetzt wird oder gibt es ihn nicht.
Fazit:
Gartenarbeit ist Bewegung und Training im Fitnessstudio ist Sport. Folglich kann Gartenarbeit auch kein Training im Fitnessstudio ersetzen.
Aber etwas anderes hatte auch nie jemand behauptet.
Wieder viel Lärm um Nichts?!?
Was aber definitiv „Lärm macht“, sind medienwirksame Abmahnung von der Konkurrenz oder Verbraucherverbänden wegen unwirksamen Klauseln in Ihren AGB.
Wussten Sie, dass es Verbraucherverbände und Anwälte gibt, die sich darauf spezialisiert haben, gegen Fitnessstudios rechtlich vorzugehen und diese abzumahnen?
Der Verbraucheranwalt Thomas Hollweck hat auf seiner Internetseite eine
Gegnerliste mit über 200 (!) Fitnessstudios veröffentlicht, die allein er verklagt hat. Auch immer mehr namenhafte Studios landen auf seiner „roten Liste“, wie zum Beispiel Franchisenehmer von Clever Fit, Mrs. Sporty, INJOY und Easy Fitness. Ganz zu schweigen von den kleineren Studios.
Ersparen Sie sich, das nächste Studio auf der Liste zu sein! – Testen Sie Ihre AGB mit unserer Checkliste.
Die Checkliste „Wie gut sind Ihre AGB?“ finden Sie
HIER.
Haben Sie noch Fragen? Nehmen Sie unverbindlich Kontakt über unser Kontaktformular zu uns auf oder rufen Sie uns an:
Tel.: 0151 – 68 18 30 84
Wir freuen uns auf Sie.
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Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf
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