Wichtige Änderungen beim Cookie-Banner - das musst du anpassen

15. Juli 2025 Lesedauer: 3:30 Minuten
DSGVO Sitelock
Michael Traitov - stock.adobe.com



Hast du eine Website für dein Business? Dann solltest du jetzt ganz genau hinschauen und handeln.

Das Verwaltungsgericht Hannover hat entschieden, dass Cookie-Banner einen gut sichtbaren „Alles ablehnen“-Button auf der ersten Ebene enthalten müssen – gleichwertig neben dem „Alle akzeptieren“-Button.

Das betrifft nicht nur große Unternehmen, sondern auch dich. Sobald du eine Website hast, musst du die Vorgaben der DSGVO, des TTDSG und des DDG beachten. Ansonsten drohen Abmahnungen, Schadensersatzforderungen und Bußgelder.

Eine gesetzliche Vorgabe ist, dass wenn du auf deiner Website nicht nur technisch notwendige Cookies verwendest, sondern z. B. auch Analyse-Tools wie Google Analytics oder den Meta Pixel, muss der Nutzer über die Verwendung informiert und seine Einwilligung eingeholt werden, bevor du die personenbezogenen Daten verarbeitet darfst. Dies erfolgt meist über ein Consent-Tool (umgangssprachlich Cookie-Banner). Der Cookie-Banner ist somit ein Mittel zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen.

Was genau wurde entschieden?

In dem Fall hatte der Betreiber einer Website nur einen gut sichtbaren „Alle akzeptieren“-Button im Cookie-Banner. Wer keine Cookies wollte, musste erst mehrere Ebenen durchklicken – und das war laut Gericht unzulässig.

Die Richter haben klargestellt:
Nutzer und Nutzerinnen müssen die Möglichkeit haben, Cookies ebenso leicht abzulehnen wie zu akzeptieren.

Heißt:
Wenn du Tracking-, Marketing- oder Analyse-Cookies verwendest, muss dein Banner auf der ersten Ebene einen klaren, gleichberechtigten „Ablehnen“-Button enthalten – ohne Tricks, ohne Scrollen, ohne Versteckspiel.

Warum das Urteil wichtig ist – auch für deine Website

Viele Cookie-Banner sind so gestaltet, dass sie die Nutzer zur Zustimmung „überreden“ – durch grüne Buttons, freundliche Sprache („für das beste Nutzungserlebnis“) oder durch die Erschwernis des Ablehnens. Das nennt man Dark Patterns – und genau dagegen richtet sich das Urteil. Wenn dein Banner nicht klar und fair ist, ist die Einwilligung ungültig.

Was du jetzt konkret tun musst

Hier ist deine Praxis-Checkliste für einen DSGVO-konformen Cookie-Banner:

1. Klarer „Ablehnen“-Button auf erster Ebene

Stell sicher, dass dein Banner auf den ersten Blick zwei gleichwertige Optionen bietet:



Wichtig: Nutze neutrale Farben, gleiche Button-Größe und gleiches Wording.

2. Verständliche Sprache
Vermeide Marketing-Sprech wie „optimiertes Erlebnis“, „zustimmen und schließen“ oder „Personalisierung verbessern“.

Sag, was Sache ist z. B.:
„Wir verwenden Cookies zur Analyse und für Marketingzwecke. Du kannst ablehnen oder zustimmen.“

3. Nennung aller Cookie-Kategorien und Drittanbieter
Nutzer müssen wissen, welche Cookies verwendet werden – und von wem.

4. Widerruf ermöglichen
Deine Website sollte einen jederzeit auffindbaren Link zur Cookie-Verwaltung bieten – z. B. im Footer: „Cookie-Einstellungen ändern“
Denn Einwilligungen müssen jederzeit widerrufbar sein.

Was das für dich bedeutet

In deiner Branche geht’s um Vertrauen – ob als Personal Trainer:in, Therapeut:in, Studioleiter:in oder Heilpraktiker:in. Deine Website ist oft der erste Kontaktpunkt. Ein rechtssicherer, transparenter Cookie-Banner zeigt: Hier wird mit Respekt und Sorgfalt gearbeitet.

Und ganz nebenbei schützt du dich vor rechtlichen Risiken.

Wenn du den Datenschutz ein für alle Mal rechtssicher erledigt haben willst, schau dir gerne mal unser DSGVO-Schutzpaket an.

Du bekommst neben der Datenschutzerklärung für die Website und der Datenschutzinformation für deine Kunden auch ein rechtssicheres Impressum und einen Quick-Check deiner Website auf rechtliche Fallstricke. Damit bist du vor Ärger mit dem Landesdatenschutzbeauftragten und teuren Bußgeldern geschützt.




Viele sportliche Grüße

Astrid & Julia



Julia Ruch
die Anwältin für die Fitness- & Gesundheitsbranche
Inhaberin der aktivKANZLEI
und aktive Triathletin

aktivKANZLEI
j.ruch@aktivkanzlei.de
Astrid Bemfert
die Anwältin für die Fitness- & Gesundheitsbranche
Bereich Fitness
 

aktivKANZLEI
a.bemfert@aktivkanzlei.de


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