Brauche ich AGB?
06. Juli 2021
Lesedauer: 3:00 Minuten
In einem meiner letzten Newsletter hab ich stolz meine
„Checkliste: Wie gut sind Ihre AGB?“ präsentiert. Daraufhin bekam ich eine Nachricht mit der Frage:
„Brauche ich überhaupt AGB?“.
Mir lag schon wieder die typische Juristenantwort auf der Zunge: „Das kommt drauf an.“. Da eine solche Antwort aber so hilfreich ist, wie Interviews mit Fußballern nach Spielende, präsentiere ich heute eine Entscheidungshilfe dazu.
AGB sind mittlerweile fester Bestandteil im heutigen Geschäftsleben. Viele Selbstständige haben neben den Trainings- oder Mitgliedsverträgen zusätzlich AGB.
Gut zu wissen: Es besteht keine Pflicht zur Verwendung von AGB!
Weniger entscheidend ist, wie man diese nennt. Statt Allgemeine Geschäftsbedingungen kann man sie auch z.B. „Allgemeine Trainingsbedingungen” oder „Teilnahmebedingungen” nennen. Entscheidend ist, dass der Vertragspartner erkennt, dass es sich um rechtlich verbindliche Reglungen handelt.
Wer die einzelnen Konditionen (Zahlungsbedingungen, Kündigungsfristen, Renovierungsklauseln usw.) nicht mit jedem Trainierenden einzeln verhandeln will, kann diese Regeln zu AGB zusammenfassen. Diese gelten dann für eine Vielzahl von Verträgen und stellen eine Ergänzung zum Trainings- oder Mitgliedsvertrag dar.
Da die AGB einseitig von Ihnen vorgegeben werden können, aber die Kunden meistens Verbraucher sind, gibt es rechtliche Vorgaben, was in den AGB drin stehen darf und was nicht. Damit soll Missbrauch, wie z.B. eine unangemessene Benachteiligung des Kunden, verhindert werden. Die Entscheidung für oder gegen AGB ist daher nicht immer leicht.
Vorteile von AGB
Beim Abschluss von gleichartigen Verträgen mit verschiedenen Trainierenden, muss der Inhalt nicht immer neu ausgehandelt und formuliert werden. Das spart Zeit und man vergisst keine wichtigen
Inhalte.
Als Trainer kann man so die eigenen Bedingungen zur Vertragsgrundlage machen und Haftungsrisiken minimieren.
Nachteile von AGB
Wirksame AGB-Klauseln ohne Rechtswissen zu erstellen ist schwierig. Bei unrechtmäßigen AGB-Klauseln droht eine Abmahnung. Diese kommen meist gar nicht von den eigenen Kund:innen, sondern werden durch Verbraucherschutzvereine oder auch durch die Konkurrenz veranlasst.
Wer sich gegen AGB entscheidet, handelt nicht im rechtsleeren Raum. Es gelten dann die allgemeinen Gesetze wie z.B. das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) oder das Handelsgesetzbuch (HGB).
Wer individuell für die Kund:innen gestaltete Trainingspläne anbietet, kann sich darauf beschränken in einem Vertrag die individuellen Wünsche, den Trainingsumfang, den Zeitraum und das Honorar festzuhalten und ansonsten auf die Regeln des BGB vertrauen.
FAZIT: Bei individualisierten Leistungen lohnen sich AGB nicht. Sie lohnen sich aber immer dann, wenn Geschäftsabläufe vereinfacht werden sollen oder eine Haftungsbegrenzung festgeschrieben und somit die eigene Rechtsposition abgesichert werden soll.
Noch mehr Infos zu dem Thema AGB habe ich in meinem Blogartikel
„Wann der AGB Generator ausreicht und wann Sie besser individuelle AGB erstellen lassen“ zusammengestellt. Schauen Sie doch mal rein.
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Tel.: 0151 – 68 18 30 84
Wir freuen uns auf Sie.
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Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf
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