Beitragserhöhung um 25% – Dürfen die das?

05. April 2022 Lesedauer: 3:00 Minuten
Mitglieder trainieren im Studio

Lieber schlechte Presse, als gar keine Presse.

Sowas in der Art wird sich McFit wohl auch gedacht haben. Der Discounter hat seine Beiträge für Alt- wie auch Neukunden um 25% erhöht und dazu lediglich eine Woche vorher eine Rundmail an die Mitglieder verschickt:

„[…] Die Pandemie und deren Auswirkungen auf die Wirtschaft gingen allerdings auch an uns nicht spurlos vorbei. Ab 1. April 2022 ändern sich unsere Tarife für Neu- und Bestandskunden. Verträge mit einem monatlichen Beitrag bis zu 19,90 EURO (Basic), sowohl FLEX als auch Laufzeitverträge, werden auf 24,90 EURO angepasst. Bestandskunden erhalten exklusiv alle aufgeführten Mehrwerte des derzeitigen Premium Tarifs. […]“

Der Aufschrei war groß und die Diskussionen in den sozialen Netzwerken umfangreich.

Einerseits freute man sich, dass der Wert der Fitnessleistung scheinbar aufgewertet wird und andererseits fragte man sich: „Dürfen die das einfach so machen?“.

Jaein!

Ja, wenn McFit nachweisen kann, dass die Preiserhöhung erforderlich ist, um konkrete höhere Kosten zu decken. Der Gewinn darf damit nicht gesteigert werden.

Eine Aufwertung der Fitnessleistung, wie von einigen angenommen, darf damit also nicht einhergehen.

Im Zweifelsfall muss McFit also konkret darlegen, wieviel Mehreinnahmen das Unternehmen damit macht und welche Kosten damit gedeckt werden sollen. Die Kosten und Mehreinnahmen müssen sich dann größtenteils aufheben.

Ich wette, bevor die das tun, räumen sie jedem „streitlustigen“ Kunden ein Sonderkündigungsrecht ein - ähnlich wie man es von Autoversicherungen am Jahresende kennt.

Du willst es besser machen?

Eine andere Möglichkeit? wäre es, eine Beitragserhöhung im Vertrag oder den AGB festzulegen. Willst Du eine Beitragserhöhung wirksam durchsetzen, musst du diese drei Dinge beachten:

# 1 Ein wichtiger erster Schritt ist, dass im Mitgliedsvertag oder in den AGB aufgenommen wird, dass Preise erhöht werden können.

# 2 Im Vertrag oder in den AGB müssen die möglichen Gründe und der Umfang der Erhöhung konkret festgelegt werden. Neben veränderte Marktbedingungen, Erhöhung der Mehrwertsteuer kann man auch argumentieren, dass der Kunde einen wesentlichen Mehrwert erhält (auch wenn er ihn individuell nicht so empfindet) z.B. durch die Anschaffung neuer Geräte.

# 3 Berücksichtigen Sie die gerichtlich festgelegte maximale Preiserhöhung von 5% jährlich.

# 4 die Klausel muss sowohl eine Steigerung als auch eine Senkung der Kosten beinhalten.

# 5 die Voraussetzungen und der Umfang der Beitragserhöhung müssen in nachvollziehbaren Weisen aufgeschlüsselt werden (z.B. bei einer Preiserhöhung der Energiekosten von mind. xx % erhöht sich der Beitrag um yy %)

Selbst wenn McFit sich darauf beruft, dass die Bestandskunden alle aufgeführten Mehrwerte des Premium Tarifs bekommen, übersteigen die 25% deutlich die von den Gerichten bisher angenommene 5% Marke.

Ich bleibe also bei meiner Meinung. So wie es McFit vorgeht, ist es rechtlich nicht in Ordnung.

Fazit: NEIN, dürfen sie NICHT.

Wie wirksam sind Deine AGB? Teste sie mit unserer AGB-Checkliste:



Sportliche Grüße

Julia





Julia beim Trainieren Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf

aktivKANZLEI


d Artikel in E-Mail als Link verschicken


d Weitere interessante Artikel und Videos



Newsletter: Bleiben Sie auf dem Laufenden!


Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter zu den Blogbeiträgen. Melden Sie sich an und erhalten Sie einmal die Woche interessante Neuigkeiten aus der Welt des Sportrechts! Verständlich und praxisnah erkläre Ich Ihnen in Artikeln und Videos interessante Rechtsprobleme und gebe Ihnen konkrete Tipps zur Fehlervermeidung in der Praxis.

d News abonnieren








STOPP!

Lust auf Rechtstipps ohne Juristendeutsch?

Melden Sie sich für unseren Newsletter an und erhalten Sie wöchentlich Lösungen für echte Rechtsprobleme aus der Praxis.
Ja, auch als Anwältin nutze ich Cookies ...

Generell sind Cookies gar nicht böse. Einige sind nötig, damit die Website funktioniert, andere helfen mir, Ihnen künftig noch gezielter Tipps & Tricks für Ihr rechtssicheres Business zu geben. Dazu nutze ich z.B. Google Analytics, Facebook Pixel und LinkedIn Insight Tag.

Daher helfen Sie mir, aber auch sich, wenn Sie alle Cookies akzeptieren.
Cookie


Mehr Informationen zu den Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.