Anwälte sind zu teuer! – Das kommt drauf an.

27. Juli 2021 Lesedauer: 4:00 Minuten
Kermit schwimmt im Geld

Neulich musste ich wieder die Erfahrung machen, dass der Ruf der Anwaltschaft nicht der Beste ist. Ich erhielt über LinkedIn die Nachricht: „Vielen Dank für den hilfreichen Post. Zum Glück habe ich mit Anwälten bisher nichts zu tun gehabt.“.

Niemand mag Anwälte und auch keine Anwältinnen. Nicht mal die E-Mail Postfächer. Meine Nachrichten landen regelmäßig im Spam-Ordner.

Gibt man in die Suchleiste bei Google ein „Anwälte sind …“ bekommt man als Ergänzung vorgeschlagen:

… Verbrecher
… Abzocker
… Schweine
… zu teuer

Die ersten drei Möglichkeiten lasse ich mal unkommentiert stehen. Zu dem Argument “zu teuer“ fällt mir immer folgender Witz ein:

Ein Mann fragt einen Rechtsanwalt: „Wie hoch sind denn die Gebühren für eine Rechtsauskunft bei Ihnen?“ „1500 Euro für drei Fragen", antwortet der Rechtsanwalt. „Ist das nicht verdammt teuer?", fragt der Mann. „Ja", erwidert der Rechtsanwalt. „Und wie lautet Ihre dritte Frage?"

Aber mal im Ernst. Viele Nicht-Juristen haben eine völlig falsche Vorstellung davon, was eine Rechtsberatung tatsächlich kostet.

Wie hoch die Anwaltskosten sind, hängt bei einem Rechtsstreit davon ab, wie hoch der Betrag ist, um den gestritten wird (sogenannter Streitwert). Im Rechtsanwaltsgebührengesetz sind jeder anwaltlichen Tätigkeit sogenannte Gebührensätze zugeordnet und in Verbindung mit dem Streitwert kann man dann theoretisch nachschlagen, wie hoch die Gebühren, also die Anwaltskosten, sind.

Klingt einfach, ist es leider nicht. Dieses Vergütungssystem ist zudem nicht nur kompliziert, sondern führt oftmals auch für beide Seiten zu einer unfairen Situation.

Beispiel 1: Je geringer der Streitwert, desto geringer auch die Anwaltskosten. Bei einem Streitwert unter € 500,00 belaufen sich die Anwaltskosten zum Beispiel auf € 90,96. Dabei ist es egal, wie oft ich mit dem Mandanten spreche und wie viele Schreiben ich rausschicke. Es ist einmalig dieser Betrag.

Es geht aber auch anders rum.

Beispiel 2: Für das Erstellen eines Arbeitsvertrages darf man für die Berechnung des Streitwerts das Monatsgehalt aus dem Vertrag x 12 Monate x 5 Jahre berechnen. Da entsteht schnell ein hoher Streitwert, was dazu führt, dass der Anwalt/ die Anwältin über € 3.000,00 abrechnen kann.

Von dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz darf aber abgewichen werden. Es ist erlaubt mit Mandant:innen sogenannte Gebührenvereinbarungen abzuschließen. Dies ist der Fall, wenn der Anwalt/ die Anwältin nach einem vorher festgelegten Stundensatz abrechnet oder einen Pauschalpreis bestimmt.

Bei Pauschalen und Paketpreisen richtet sich die Höhe der Rechtsanwaltskosten nach der Bedeutung, dem Umfang, der Schwierigkeit und dem Haftungsrisiko für mich als Anwältin.

Es ist Aufgabe des Anwalts/ der Anwältin Sie vorab über die Kosten zu informieren. Ich arbeite gerne mit Pauschalen, damit es am Ende keine bösen Überraschungen gibt.

Bei umfangreicheren Fällen oder einem hohen Streitwert verschicke ich immer eine kurze Leistungsübersicht samt Kostenvoranschlag. Danach entscheiden Sie, ob Sie mit mir weiter zusammenarbeiten wollen.

Praxistipp:
Bestehen Sie immer vorab darauf, dass man Ihnen die ungefähren Kosten für die Bearbeitung ihres Falles mitteilt. Sie lassen Ihr Auto ja auch nicht ohne Kostenvoranschlag reparieren.

Neben meinem Blog gibt es jede Woche auch auf meinen Social Media Profilen rechtliche Tipps & Tricks und auch was Persönliches über mich und meine sportlichen „Hochs & Tiefs“.

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Wir freuen uns auf Sie.



Julia beim Trainieren Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf

aktivKANZLEI


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