Anwalt für Sportrecht vs. Anwältin für die Fitness- und Gesundheitsbranche

16. Januar 2024 Lesedauer: 3:00 Minuten
Julia auf dem Laufband

Neulich wurde ich gefragt: „Du bist doch Anwältin für Sportrecht. Kannst du mir einen Vertrag und AGB für mein Fitnessstudio erstellen?“

Die korrekte Antwort wäre: „Ja klar, kann ich dir einen individuellen Vertrag und passende AGB erstellen und nein, ich mache kein Sportrecht.“

Den zweiten Teil des Satzes habe ich aber lieber weggelassen. Das stiftet immer Verwirrung.

Warum?

Anwälte für Sportrecht und Kanzleien, die sich auf diesen Bereich spezialisiert haben, konzentrieren sich darauf, Athleten, Vereinen, Verbänden und anderen Sportorganisationen in verschiedenen rechtlichen Angelegenheiten zu beraten.

... und das machen wir gerade nicht.

Dürfen wir uns dann aber trotzdem Kanzlei für Sportrecht nennen?
Und wie ist das eigentlich bei dir mit Begriffen wie „Bewegungstherapeut“ oder „Schmerzcoach“
Dazu später mehr. Erstmal weiter mit der Abgrenzung.

Im Gegensatz zum Sportrecht liegt unser Fokus auf der umfassenden Beratung von Selbstständigen und Unternehmen aus den Branchen Fitness, Gesundheit und Wohlbefinden.

Wir unterstützen in Fragen der Vertragsgestaltung & AGB, im Datenschutz, wir verhindern Abmahnungen wegen Werbeverbote, unterstützen mit Muster und Vorlagen beim Personal-Management, beraten zu personallosen Studios & Videoüberwachung, zeigen euch wie man Scheinselbstständigkeit vermeiden kann, wie man BGF als Einnahmequelle nutzen kann … und und und ...!

Was uns besonders macht, ist die umfassende Beratung, die darauf abzielt, dir alle rechtlichen Hürden abzunehmen. Im Gegensatz zu einem Anwalt für Sportrecht, der sich oft auf spezifische Aspekte des Sports konzentriert, bieten wir einen Rundum-Service.

Wir sorgen dafür, dass du dich weder um Abmahnungen noch um persönliche Haftung oder sonstige rechtliche Fallstricke kümmern musst. Kümmere du dich um deine Kunden, wir sichern dich rechtlich ab. Damit du dich rechtssicher und erfolgreich am Markt positionieren und ruhig schlafen kannst.

Das Besondere bei uns ist die klare und verständliche Beratung ohne typisches Juristendeutsch. Versprochen! So kannst du auch komplexe rechtliche Themen besser erfassen und fundierte Entscheidungen treffen.

Insgesamt gibt es also eine klare Abgrenzung zwischen der rechtlichen Beratung einer Kanzlei für Sportrecht und unserer ganzheitlichen Beratung für Fitness- und Gesundheitsunternehmen.

Aber wie hat es meine SEO-Agentur so schön ausgedrückt:
„Entscheidend ist was die Leute suchen und nicht was du für richtig hältst.“

Das Suchvolumen für „Anwalt für Sportrecht“ beträgt 210 Anfragen pro Monat. Hingegen wird „Anwalt für Fitnessstudio“ nur 50-mal pro Monat gesucht.

Okay. Verstanden.

Aber dürfen wir das rechtlich auch?

Entscheidend ist, ob der Begriff rechtlich geschützt ist.
Der Begriff des Therapeuten sowie auch der Begriff Coach können frei verwendet werden. Davon ausgenommen sind natürlich die Ausbildungsberufe wie Physiotherapeuten und Ergotherapeuten.

Genauso ist es mit dem Begriff „Sportrecht“. Dieser ist grundsätzlich nicht geschützt. Wir dürfen ihn also benutzen. ABER wir dürften uns nicht Fachanwalt für Sportrecht nennen, weil man dazu eine gesonderte Fortbildung samt Prüfung ablegen.

Aufgrund des besseren Suchvolumens taucht der Begriff „Anwältin für Sportrecht“ oder „Kanzlei für Sportrecht“ vereinzelt auch auf unserer Website auf. Aber vorstellen würden wir uns so nicht.

Wir sind die Anwältinnen für die Fitness- und Gesundheitsbranche.
Das ist richtig und damit fühlen wir uns wohl.

Aber am besten ist natürlich, wenn du gleich aktivKANZLEI googelst. Damit bist du immer bestens beraten. 😉


Wenn du wissen willst, was wir für dich tun können, vereinbare jetzt gerne ein kostenloses Kennlerngespräch.



Viele sportliche Grüße

Julia



Julia beim Trainieren Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf

aktivKANZLEI


d Artikel in E-Mail als Link verschicken


d Weitere interessante Artikel und Videos



Newsletter: Bleiben Sie auf dem Laufenden!


Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter zu den Blogbeiträgen. Melden Sie sich an und erhalten Sie einmal die Woche interessante Neuigkeiten aus der Welt des Sportrechts! Verständlich und praxisnah erkläre Ich Ihnen in Artikeln und Videos interessante Rechtsprobleme und gebe Ihnen konkrete Tipps zur Fehlervermeidung in der Praxis.

d News abonnieren








STOPP!

Lust auf Rechtstipps ohne Juristendeutsch?

Melden Sie sich für unseren Newsletter an und erhalten Sie wöchentlich Lösungen für echte Rechtsprobleme aus der Praxis.
Ja, auch als Anwältin nutze ich Cookies ...

Generell sind Cookies gar nicht böse. Einige sind nötig, damit die Website funktioniert, andere helfen mir, Ihnen künftig noch gezielter Tipps & Tricks für Ihr rechtssicheres Business zu geben. Dazu nutze ich z.B. Google Analytics, Facebook Pixel und LinkedIn Insight Tag.

Daher helfen Sie mir, aber auch sich, wenn Sie alle Cookies akzeptieren.
Cookie


Mehr Informationen zu den Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.