Minijob-Reform 2026: Was du als Arbeitgeber jetzt wissen musst
14. Juli 2026Lesedauer: 3:30 Minuten
Du hast die Schlagzeilen bestimmt auch schon gelesen:
„Minijobs vor dem Aus!“
„Minijobs werden abgeschafft.“
„Bundesregierung will Vergünstigungen für sechs Millionen Minijobber abschaffen.“
Und ja, das stimmt.
Zumindest teilweise. Denn richtig müsste es heißen: Minijobs wie wir sie bisher kannten, wird es künftig nicht mehr geben.
Hintergrund
Wer einen Minijob hat, zahlt in der Regel keine oder nur sehr geringe Sozialabgaben. Dadurch bleibt vom Lohn deutlich mehr übrig als bei einer regulären Teilzeitstelle mit gleichem Stundenlohn.
Die Rentenkommission möchte die Rente reformieren. Dazu hat sie tiefgreifende Änderungen vorgeschlagen, die zwischenzeitlich auch von der Regierung angenommen wurden. Ein Punkt daraus ist: Minijobs in ihrer heutigen Form werden abgeschafft.
Die Reformpläne müssen nun in verschiedenen Gesetzen umgesetzt werden. Ein entsprechender Bundestagsbeschluss im Herbst sei das Ziel der Regierung (laut ARD). Wobei Verzögerungen nicht unwahrscheinlich sind, weil verschiedene Gesetze dafür umgeschrieben werden müssen.
Aber egal wann die Umsetzung erfolgt: Geringfügige Beschäftigungen (Minijobs) werden weiter möglich bleiben, nur eben sozialversicherungspflichtig.
So die Empfehlung der Rentenkommission, die auch von der Regierung angenommen wurde (Stand 30.06.2026).
Update:
Anfang Juli gab es dann eine Pressekonferenz, in der Markus Söder, der sich gegen die Abschaffung der Minijobs eingesetzt hatte, dazu sagte: „Wenn etwas angehoben werde, dann schafft man es nicht einfach ab". Bundeskanzler Friedrich Merz kündigte lediglich an, darüber im Herbst erst eine Entscheidung treffen zu wollen.
Würde man Söders Plänen folgen, würde es eine Anhebung der Pauschalsteuersätze geben, so dass Arbeitgeber statt zwei Prozent des Bruttolohns künftig fünf Prozent als Lohnsteuer abführen müssten. Diesen Betrag zahlen aber nur die Arbeitgeber, für die Minijobber bliebe der Minijob weiterhin steuerfrei.
ACHTUNG: Das ist nur eine steuerpolitische Entscheidung, keine sozialpolitische und vor allem keine rentenpolitische Entscheidung. Diese Entscheidungen stehen noch aus und werden erst im Herbst getroffen, so ließ Fridrich Merz verlauten.
Konsequenz nach Vorschlägen der Rentenkommission
Den Minijobbern bleibt weniger Netto. Den Rentenbeitrag teilen sich dann Arbeitgeber und Beschäftigte.
Das bedeutet, dass einem Minijobber statt heute maximal € 603,00 nur noch ca. € 547,00 verblieben. Dazu kämen noch Beiträge zur Pflege- und Krankenkasse.
Der Minijob wandelt sich damit in einen „kleinen Teilzeit-Job“.
Interessant zu wissen: Für die Arbeitgeber bedeutet der Wegfall der Minijobs keine höheren Kosten. Ganz im Gegenteil. Sie zahlen derzeit rund 30 % pauschale Arbeitgeberabgaben, diese würden dann durch eine Verteilung auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer eventuell auf ca. 20 % (+ x % mehr Lohnsteuer) sinken.
Was passiert mit bestehenden Minijobs?
Dazu gibt es bisher keine konkreten Regelungen. Nach den bisherigen Vorschlägen der Rentenkommission wäre offen, ob bestehende Minijobs automatisch umgestellt werden oder ob es Übergangsfristen gäbe.
In der Regel werden bei solchen Reformen Übergangsregelungen geschaffen, damit laufende Verträge nicht abrupt geändert werden müssen.
Was sonst noch passiert ist
Seit 1. Juli 2026 können Minijobber ihre einmal gewählte Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einmalig widerrufen und wieder in die Versicherungspflicht wechseln.
Der Wechsel in die Rentenversicherungspflicht (bezogen auf den Minijob) greift ab dem Monat, der auf den Monat der Antragstellung folgt.
Ab diesem Monat werden einen die aktuell 3,6 Prozent Arbeitnehmeranteil (wenn der Arbeitgeber ein Unternehmen ist) zur Rentenversicherung abgezogen.
Wichtig zu wissen: Wer mehrere Minijobs hat, muss die Aufhebung der Befreiung einheitlich für alle veranlassen.
Warum man das tun sollte?!?
Rein rechnerisch verzichtet man beim Maximalbetrag auf ca. € 21,00 und sammelt über das Jahr 0,14 Rentenpunkte und damit einen Anspruch auf ca. € 7,00 zusätzliche Rente im Monat an. Wenn du dann letztlich mindestens drei Jahre und drei Monate Rente beziehst, hast du den Verzicht nominal ausgeglichen.
FAZIT:
Wenige Stunden (nebenbei) arbeiten ist weiterhin möglich, nur ist es im Hinblick auf die künftig zu zahlenden Sozialabgaben, für die Arbeitnehmer nicht mehr so attraktiv.
Ihr fragt uns immer wieder:
Erstellt ihr weiterhin Minijob-Verträge? Ist das überhaupt noch sinnvoll?
Antwort:
Ja, wir erstellen noch weiterhin Minijob-Verträge. Bis zu den Änderungen sollte man die Vergünstigungen bei der Sozialversicherung mitnehmen und dann die Verträge umstellen.
ACHTUNG: Unsere Minijob-Verträge sind sehr umfangreich und viele von euch haben schon immer gesagt: „Das ist ja fast ein normaler Arbeitsvertrag.“.
GENAU!
So ist es ja auch. Minijobs sind ganz normale Arbeitsverträge, die lediglich bei den Sozialabgaben vergünstigt sind.
Daher lassen sich unsere Verträge dann auch schnell – und viel kostengünstiger – in die neuen Teilzeitverträge umwandeln.
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