Sexy AGB: Geht nicht, gibt’s nicht!

18. April 2023 Lesedauer: 1:30 Minuten
Fitnesstrainer mit Kundin

Denkst du auch, dass AGB und Datenschutz deine Kunden und Mitglieder überfordern?

Ich gebe zu, Datenschutzerklärungen sind unsexy. Da kann man auch als kreative Anwältin nicht allzu viel machen. Anders ist das allerdings bei Einwilligungserklärungen z.B. bei Fotos von Mitarbeitenden oder Informationen zur Videoüberwachung für deine Mitglieder.

Einzelne Aspekte kann man auch beim Datenschutz interessant und aufgelockert gestalten.

Bei AGB weigere ich mich zu akzeptieren, dass diese die Mitglieder und Klienten überfordern. Bei diesen handelt es sich um Regeln, die du für dein Studio bzw. Training festlegst. Die AGB spiegeln deine Werte und Kultur wider.

Warum sollten die dann überfordern und unattraktiv sein?

Es liegt also ganz an dir (und deiner Anwältin), diese interessant zu gestalten.

JAAAA, es ist ein rechtliches Dokument und ja, die Ernsthaftigkeit darf bei der Gestaltung nicht verloren gehen. Nichtsdestotrotz geht es auch besser als im Fließtext.
So haben wir für eine Trainerin und einen Coach auch schon AGB in lockerer „Du-Form“ verfasst.

Alte Formulierung:
„Der Vertrag kann erstmalig, mit einer Frist von einem Monat, zum Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform oder der Nutzung der online bereitgestellten Kündigungsmöglichkeit.“

Neue Formulierung:
„Du hast die Möglichkeit, deinen Vertrag zum Ende der Mindestlaufzeit zu beenden. Dafür brauchst du mir nur per Brief oder E-Mail Bescheid geben oder den Kündigungsbutton auf meiner Website nutzen. Bitte beachte, dass du dies mindestens einen Monat im Voraus tun musst.“

Der einzige Teil, bei dem ich das Juristendeutsch nicht weglassen würde, ist der Part zur Haftung. Da haben Gerichte Vorgaben entwickelt, die ich auch nicht abändern würde.

Du wünschst dir auch individuelle AGB, die zu dir und deinem Trainingskonzept passen?

  1. Dann vereinbare gerne ein kostenloses Gespräch per Zoom oder Telefon mit mir, damit wir uns kennenlernen können.
  2. Lass uns über dein Studiokonzept und deine Werte sprechen und klären, was du rechtlich wirklich brauchst.
  3. Wir übersenden dir danach eine Leistungsübersicht samt Kostenvoranschlag.
  4. Schlaf gerne eine Nacht drüber und entscheide dann, ob du mit uns zusammenarbeiten willst.


Ich freue mich auf Dich.




Viele sportliche Grüße

Julia



Julia beim Trainieren Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf

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