Vermeide teure Absetzungen: Kennst du diese 5 Tipps?
26. November 2024
Lesedauer: 3:00 Minuten
Stell dir vor, du hast alles richtig gemacht, und trotzdem wird deine Rechnung gekürzt.
Fehler bei Verordnungen können nicht nur ärgerlich sein, sondern auch dein Budget belasten. Doch das muss nicht sein. Mit ein paar einfachen Tipps lassen sich solche Stolperfallen vermeiden. In diesem Beitrag bekommst du fünf unverzichtbare Tipps an die Hand, mit denen du Stolperfallen bei Verordnungen umschiffen kannst.
1. Korrekturen richtige vornehmen
Wenn du eine Korrektur vornehmen musst, achte darauf, dass der behandelnde Arzt diese mit Unterschrift und Datum versieht. Fehlt die Unterschrift, kann das zu Absetzungen führen. Außerdem sollte das Änderungsdatum immer vor Beginn der Behandlung liegen. Ein Stempel ist nicht notwendig.
Bei Korrekturen des Ausstellungsdatums muss darauf geachtet werden, dass das Änderungsdatum vor Beginn der Behandlung liegt.
Achtung: Die Korrektur des dringlichen Behandlungsbedarfs darf nur innerhalb von 14 Tagen nach der Ausstellung erfolgen.
2. Verzichten Sie auf Korrekturmittel
Korrekturroller und Radiergummis sind absolute No-Gos, wenn es um Verordnungen geht. Diese Änderungen werden von Kostenträgern nicht akzeptiert und führen unweigerlich zu Absetzungen.
Verordnungen dürfen nur mittels Durchstreichens korrigiert werden.
3. Behandlungsdaten vollständig angeben
Eine vollständige Dokumentation ist unerlässlich. Jede Behandlung muss vom Patienten unterschrieben werden, sofern er das 10. Lebensjahr vollendet hat. Bei jüngeren Kindern oder Personen mit einem Betreuer muss der gesetzliche Vertreter die Rückseite der Verordnung unterschreiben und angeben, in welcher Funktion er dies tut.
4. Eingetragene Leitsymptomatik kontrollieren
Die Leitsymptomatik muss durch den verordneten Arzt angegeben werden. Dies kann durch Ankreuzen der Felder A, B, C oder X (patientenindividuelle Leitsymptomatik) geschehen. Sofern das Feld X alleine angekreuzt ist, muss eine Klartextleitsymptomatik eingetragen sein.
Unschädlich ist es jedoch, wenn nur der Klartext eingetragen wird, ohne dass einer der Buchstaben A, B, C oder X angekreuzt wurde. Nur wenn weder ein Feld angekreuzt noch ein Klartext eingetragen wurde ist die Verordnung ungültig und zieht eine Absetzung nach sich.
5. Vorgegebene Frequenz einhalten
Ist auf der Verordnung eine Frequenz angegeben, darf diese weder überschritten noch unterschritten werden. Wenn z. B. auf der Verordnung nur eine Behandlung pro Woche vermerkt ist, darfst du diese nicht eigenmächtig auf zwei Behandlungen erhöhen.
Mit diesen fünf einfachen Tipps bist du bestens gerüstet, um Absetzungen erfolgreich zu vermeiden.
Wenn du weitere rechtliche Fragen hast oder unsicher bist, melde dich gerne bei uns. Wir sind auf die Fitness- und Gesundheitsbranche spezialisiert und verstehen deine Herausforderungen.
So bist du auf der sicheren Seite und kannst dich ganz auf das Wesentliche konzentrieren: deine Praxis und deine Patienten!
Viele sportliche Grüße
Julia
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Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf
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