„Bekannt aus“-Banner: Wann er erlaubt ist und wann nicht

21. November 2023 Lesedauer: 2:30 Minuten
Endlich online

Neulich wurde ich gefragt: „Sag mal Julia, du hast auf deiner neuen Internetseite auch so „bekannt aus“- Logos. Geht das? Ich habe mal gehört, so was sei urheberrechtlich verboten.“

Antwort: „Jein.“

Wenn du bereits länger in der Fitnessbranche aktiv bist, hast du vielleicht Artikel geschrieben oder du wurdest zu einem Thema interviewt oder hast deine Dienstleistungen/ dein Produkt in den Medien vorgestellt. Vielleicht bist du auch schon als Experte für ein bestimmtes Thema bekannt.

Dies kann und sollte man seinen potentiellen Kunden auch zeigen. Werbewirksam ist da der „bekannt aus“-Banner. Dieser besteht meist aus den Logos verschiedener Medien und Verlage.

Wer auf die Startseite der aktivKANZLEI geht, findet dort auch so einen Logo-Banner, welcher zeigt, wo ich Artikel veröffentlicht habe und von welchen Podcasts ich schon interviewt wurde.

Richtig ist, dass so ein „bekannt aus“-Banner rechtlich heikel werden kann.

Problem: Die großen Zeitungen wie Handelsblatt, Focus oder FAZ haben Lizenzpakete für die Verwendung der Logos. Die lassen sich das richtig gut bezahlen.

Selbst wenn man von diesen für eine bestimmte Sache ausgezeichnet oder interviewt wurde, muss man die Rechte an der Nutzung des Logos für die Erwähnung auf der eigenen Website bezahlen.

Vom Handelsblatt ist auch bekannt, dass es aktiv gegen die Verwender vorgeht.

So hatte z.B. 2015 das Hamburger Wein-Startup Navinum eine Rechnung über € 1048,68 erhalten, weil es das Logo der Zeitung auf seiner Website für einen solchen Banner benutzt hatte.

Wer auf Nummer sicher gehen will, für den gibt es 2 Wege:

1. Lizenz erwerben

oder

2. höflich fragen, ob man für sie Werbung machen darf, indem man ihr Logo auf der Website einbindet.

Wir haben gefragt oder eine Autoren-Lizenz erworben.

Die meisten freuen sich, dass man die Zusammenarbeit öffentlich machen will. Und indirekt macht man dann ja auch wieder Werbung für die Medien und Podcasts.

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Viele sportliche Grüße

Julia



Julia beim Trainieren Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf

aktivKANZLEI


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