Diese Vorträge werden aufgrund ihrer hohen Praxisrelevanz am häufigsten gebucht. Sollten Sie an weiteren Themen interessiert sein, nehmen Sie ganz unverbindlich Kontakt zu mir auf. Gerne erstelle ich Ihnen einen Vortrag, der zu Ihrem Business passt.
„Schadensbegrenzung im Trainingsalltag – was man als Trainer:in wissen muss“
Ein Vortrag nicht nur für (angehende) Trainer:innen, Übungsleiter:innen und Inhaber:innen von Fitnessstudios sondern auch für alle Interessierten, die gerne in der Gruppe drinnen und draußen aktiv sind.
Haftet ein:e Trainer:in für Schmerzen? Wieviel Schuld trägt ein:e Trainer:in am Sturz eine:r Teilnehmer:in?
Zahlt die Versicherung bei veralteter Ausrüstung?
Wie unterscheidet sich die Haftung innerhalb von Vereinen?
An praxisnahen Beispielen werden Rechte und Pflichten von Trainer:innen sowie die Problemfelder aus der Praxis aufgezeigt und rechtssichere Handlungsempfehlungen zur Vermeidung und Risikominimierung gegeben.
„Vertragsrecht in der Trainingspraxis“
Schützen Ihre aktuellen AGB Sie wirklich vor Haftung und Schadensersatz? Wussten Sie zum Beispiel, dass die Vertragsklausel „Durch seine Unterschrift bestätigt der Kunde, dass er auf eigenes Risiko und eigene Gefahr trainiert.“ unwirksam ist?
Ebenso verhält es sich mit der Klausel „Der Teilnehmer versichert sportgesund und den Anforderungen des Wettkampfs gewachsen zu sein.“
Der Vortrag zeigt auf, was alles in einen Vertrag mit dem Kund:innen gehört und wie AGB rechtssicher gestaltet werden können.
Weiter werden die verschiedenen Arten von Arbeitsverträgen für Mitarbeiter:innen, Honorartrainer:innen, Camp-Guides etc. erläutert und die damit verbundenen arbeitsrechtlichen, sozialgesetzlichen und haftungsrechtlichen Fragen für Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen beantwortet.
„Datenschutz & DSGVO für Vereine – was Vorstand, Trainer:innen und Abteilungsleiter:innen wissen müssen!“
Wer ist für den Datenschutz verantwortlich? Wie weiß ich, ob ich die Daten abfragen und abspeichern darf? Welche Fotos dürfen noch veröffentlicht werden? Muss ich für alles eine gesonderte Einwilligung einholen? Welche Besonderheiten bestehen bei Minderjährigen?
Diese Fragen und noch viele weitere werden in dem Vortrag beantwortet und den Teilnehmer:innen ein fundiertes Wissen zum Datenschutz vermittelt sowie rechtssichere Handlungsempfehlungen für den Trainingsalltag mitgegeben.
„Fit für BGM – Stolpersteine, die Sie als Anbieter:in kennen sollten“
Als Fachkraft für Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) und Rechtanwältin kann ich Ihnen sowohl Wissen über die Etablierung und Maßnahmen eines effizienten BGM vermitteln, als auch die rechtlichen Stolpersteine aufzeigen.
Mit meinem Seminar schaffen Sie es Entscheider:innen von der Wichtigkeit eines BGM zu überzeugen, Widerstände im Unternehmen abzubauen und Hindernisse von Beginn an zu umgehen.
„Datenschutz 2.0“ – Wann handeln Sie?
Was sagen Ihnen die Begriffe: Auftragsdatenverarbeitung, Sicherheitskonzept, Datenschutzfolgenabschätzung? Wie reagieren Sie auf Auskunftsansprüche von Teilnehmer:innen? Haben Sie alle Einwilligungserklärungen, die Sie brauchen?
Der Datenschutz trifft Vereine ebenso wie Personaltrainer:innen, Studioinhaber:innen und Veranstalter:innen. Die Regelungen und Pflichten aus dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) müssen eingehalten werden, sonst drohen Ihnen neben dem „Shitstorm“ in den sozialen Netzwerken, ein erheblicher bürokratischer Aufwand bei einer Prüfung durch den:die Landesdatenschutzbeauftragte:n und empfindliche Bußgelder.
Ich zeige Ihnen Schritt für Schritt auf, welche Prozesse und Dokumentationen Sie wirklich brauchen, wie ein praxistaugliches Sicherheitskonzept aussieht und wie Sie z.B. auf Auskunftsansprüche reagieren. Dazu erhalten Sie Mustertexte und Vorlagen, die Ihnen eine schnelle und rechtssichere Umsetzung ermöglichen.
Das Seminar kann als individuelle Beratung zur konkreten Umsetzung der datenschutzrechtlichen Anforderungen in Ihrem Unternehmen oder Verein gebucht werden, oder auch als Gruppenseminar für mehrere Studioinhaber oder Vereinsvorstände.
Auf Wunsch erweitere ich gerne den jeweiligen Vortrag um einen Praxisteil, bei dem die Teilnehmer aktiv eingebunden und Probleme aus der Praxis lösungsorientiert besprochen werden, sowie der sichere Umgang mit relevantem Rechtswissen geschult wird.
Meine Vortragsthemen gibt es auch als Keynote. In 30 bis 60 Minuten begeistere ich Ihr Publikum mit einer Kombination aus Unterhaltung & Wissen. Mit einfachen und leicht verständlichen Beispielen erkläre ich, wie komplexe juristische Anforderungen in der Praxis umgesetzt werden können und motiviere die Zuhörer, das neue Wissen auch anzuwenden.
Die Vorträge haben jeweils eine Dauer von ca. 2,5 Stunden. Die Kosten belaufen sich auf je € 549,00 zzgl. MwSt.
Der zeitliche Umfang von Vortrag & Workshop beträgt zusammen 4,0 Stunden. Die Kosten belaufen sich auf € 849,00 zzgl. MwSt.
Die Kosten für eine Keynote beginnen bei € 179,00 zzgl. MwSt. und richten sich nach der gewünschten zeitlichen Dauer und der Art des Publikums.
Außerhalb des Stadtgebiets Ulm / Neu-Ulm kommen jeweils Fahrtkosten von € 0,30 pro km hinzu.
Lassen Sie sich unverbindlich von uns informieren!
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