Heikle Werbebotschaften: rechtliche Risiken bei Werbung im Gesundheitsbereich

23. April 2024 Lesedauer: 2:30 Minuten
Proteinshake

Die letzte Woche wurde ich oft gefragt: „Und, wie war`s? Hat es sich gelohnt?“.

Gemeint war die FIBO in Köln – die weltweit größte Fitnessmesse, auf der die aktivKANZLEI dieses Jahr mit einem eigenen Stand vertreten war.

Für alle, die sich gerade fragen, FIBO steht für Fitness und Bodybuilding.

Mittlerweile ist man ja wieder an Menschenmengen gewöhnt, aber das war eine Nummer für sich. Kein Vergleich zu den letzten beiden Jahren.

Laut den Veranstaltern waren es 129.668 Besucher und damit noch nicht ganz „vor-Corona-Niveau“. Im Jahr 2019 seien es ca. 145.000 Besucher gewesen. Der Samstag war jedoch komplett ausverkauft.

Gefühlt waren es aber extrem mehr Leute, mehr Hallen, mehr … vor allem unzählige Anbieter für Nutrition, bekannte und weniger bekannte Influencer und ein aufstrebender asiatischer Markt waren unübersehbar.

More, more, more … „More Nutrition“, an der Marke kam man auf der Messe nicht vorbei. Aus rechtlicher Sicht stößt mir das gewaltig auf.

Warum? Was spricht gegen More Nutrition?

Weil das Unternehmen (welches zur Quality Group gehört) nicht fair am Markt agiert, mit ihren Werbeversprechen und Influencer-Marketing gegen Gesetze verstößt und sich behördlichen Ermittlungen entzieht.

Vor allem auf Instagram lässt die Marke Influencer berichten, dass die Produkte beim Abnehmen helfen oder auch die Wahrscheinlichkeit erhöhen, schwanger zu werden. Nicht nur, dass hier mit Leiden und Hoffnungen von Menschen Geld gemacht wird, verstößt dies auch gegen die Health Claims Verordnung, das Heilmittelwerbegesetz (HWG) und das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG).

Die Verbraucherzentrale hatte More Nutrition abgemahnt und Foodwatch hat das Unternehmen zwischenzeitlich verklagt.

Es geht hier nicht darum, eine Marke schlecht zu machen. Ich habe die Produkte nie getestet. Meine Kollegin Astrid meint sogar: „Geschmacklich ist das Zeug gar nicht schlecht.“.

Uns geht es darum aufzuzeigen, dass „die Großen“ durchaus rechtliche Fehler machen, so dass man Werbeideen nicht einfach copy and paste für sich übernehmen sollte.

Bei der Werbung im Gesundheitsbereich gibt es aus rechtlicher Sicht einiges zu beachten. Bevor du aktiv Werbung machst, solltest du dich zumindest in den Grundzügen mit dem HWG und dem UWG befasst haben oder dich dazu beraten lassen.

Grundsätzlich gilt, dass die Werbung nicht irreführend sein und den Verbraucher nicht täuschen darf. Die Vorschriften des HWG müssen immer dann beachtet werden, wenn die Werbung einen Bezug zur Linderung von Leiden herstellt.

Heilversprechen jeder Art sind verboten, sofern die Heilung nicht wissenschaftlich nachgewiesen wurde. Achtung: Dazu zählen auch Wirkaussagen.

Ob und wann eine Irreführung oder Täuschung oder ein Verstoß vorliegt, kann man oftmals nur im konkreten Einzelfall beurteilen.

PRAXISTIPP: Rechtlich auf der sicheren Seite bist du, wenn du dich auf eigene Erfahrungen oder die Erfahrungen konkreter Mitglieder beziehst und pauschale oder verallgemeinernde Aussagen vermeidest.

Aber zurück zur FIBO.

Unsere Learnings:


Fazit:
Anstrengend, aber gut.

Ja, ich würde sagen, das hat sich gelohnt. Aber wie so oft muss man nun sehen, was sich aus den Kontakten und Gesprächen entwickelt. Die Kosten für die Standfläche, den Messestand an sich, die Standmaterialen, das Werbematerial, …. und nicht zu vergessen, die Übernachtungskosten sind in der Summe schon enorm.

In irgendeiner Form machen wir das aber wieder. Gut wäre eine Kooperation, damit man noch größer und mit mehr Reichweite auftreten kann. Wir sind schon am Überlegen ...

Du hast uns auf der FIBO verpasst, willst uns aber kennenlernen?
Dann vereinbare gerne ein kostenloses Kennlerngespräch. Wir freuen uns auf dich.




Viele sportliche Grüße

Julia



Julia beim Trainieren Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf

aktivKANZLEI


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